Beschlussvorlage - 2024/2515

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1. Der Beschlussvorlage zur Abwägung wird zugestimmt.

2. Dem Bebauungsplanentwurf wird zugestimmt. Das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 BauGB und der Behörden gem. § 4 BauGB i.V.m. § 4a BauGB wird eingeleitet.

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Sachverhalt

 

In seiner Sitzung am 27.06.2024 hat der Stadtrat beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes XI/36 "Einkaufsmarkt Lauterbach" in Völklingen-Lauterbach einzuleiten.

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für den Neubau eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer Verkaufsfläche von maximal 1.400 qm zu schaffen. Die Nahversorgung im Stadtteil Lauterbach soll langfristig gesichert werden, weshalb in der Hauptstraße unweit der Ortsmitte ein neuer Lebensmittelmarkt errichtet werden soll.

Der Beschluss, den Bebauungsplan aufzustellen, wurde am 06.08.2024 ortsüblich bekannt gemacht (§ 2 Abs. 1 BauGB). Die frühzeitige Beteiligung der Bürger an der Aufstellung wurde am 27.08.2024 in Form einer Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt (§ 3 Abs. 1 BauGB). Außerdem erhielten die Bürger die Gelegenheit, sich bis zum 30.08.2024 schriftlich zu der Planung zu äußern.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen erhielten mit Schreiben vom 25.07.2024 die Möglichkeit, gem. § 4 Abs. 2 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB Stellung zu nehmen und evtl. in Bezug auf Ihren Aufgabenbereich bestehende Anregungen vorzubringen. Von den Stellen, die sich innerhalb der vorgesehenen Fristen nicht geäußert haben, ist anzunehmen, dass keine von ihnen wahrzunehmenden Belange durch die vorgelegte Planung berührt werden.

Zu den eingegangenen Anregungen - sowohl der Träger öffentlicher Belange bzw. ähnlicher Dienststellen einschließlich der Nachbargemeinden als auch der betroffenen Bürger - wurde hinsichtlich der Abwägung (gem. § 1 Abs. 7 BauGB) eine Stellungnahme erstellt, die als Anlage beigefügt ist.

Sollten bis zur Sitzung weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese nachgereicht.

Weitere Erläuterungen zum Bebauungsplan sowie zu der Stellungnahme bezüglich der von den Behörden gemachten Anregungen können bei Bedarf in der Sitzung erfolgen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, der Beschlussvorlage zur Abwägung sowie dem Entwurf des Bebauungsplans XI/36 "Einkaufsmarkt Lauterbach" zuzustimmen, und die Verwaltung mit der Durchführung der notwendigen Verfahrensschritte gem. den §§ 3, 4 BauGB und 4a BauGB zu beauftragen.

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Finanzielle Auswirkungen

 

Die Kosten des Verfahrens werden vom Projektentwickler getragen. 

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Anlagen

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