Beschlussvorlage - 2024/2355

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Die in der Anlage I beigefügte „13. Beitragssatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen und den städtischen Hort in Völklingen“ wird beschlossen.

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Sachverhalt

Aufgrund des Gesetzes Nr. 2056 Saarländisches Ausführungsgesetz nach § 26 des SGB VIII für Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege –Saarländisches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetztes, in Verbindung mit der Verordnung zur Ausführung des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetzes (AVO SBEBG) und unter Berücksichtigung des § 10a SBEBG, werden die Elternbeiträge ab dem 01.08.2024 von bisher 10 auf 7,5 % abgesenkt. Im Gegenzug wird der Landeszuschuss zu den Personalkosten ab dem 01.08.2024 von derzeit 44 % auf 46,5 % erhöht.

Hintergrund der notwendigen Beitragssenkung ist die gesetzliche Regelung, dass die Inanspruchnahme von Angeboten der Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen nach Ablauf des 31. Dezembers 2026 für Erziehungsberechtigte beitragsfrei sein muss. Die Erziehungsberechtigten sind somit ab diesem Zeitpunkt nicht mehr an der Deckung der anerkannten Personalkosten zu beteiligen.

Die Senkung der Elternbeiträge erfolgt seit dem 01.08.2023 und wird nach dem 31. Dezember 2026 abgeschlossen sein. Im Gegenzug werden die Zuschüsse des Landes an den anerkannten Personalkosten steigen. Die Anteile der Personalkosten, die vom Regionalverband (36 %) und von der Stadt (10%) zu tragen sind, bleiben gleich.

Folgende Senkungen der Elternbeiträge bzw. Steigerungen der Landesanteile sind vorgegeben:

ab Datum

Elternbeiträge

Landesanteil

Regionalverband

Anteil

Stadt Völklingen Anteil

bis 31.07.2023

12,5%

41,5 %

36 %

10 %

01.08.2023

10 %

44 %

36 %

10 %

01.08.2024

7,5 %

46,5 %

36 %

10 %

01.08.2025

5 %

49 % %

36 %

10 %

01.08.2026

2,5 %

51,5 %

36 %

10 %

01.01.2027

0

54 %

36 %

10 %

Kalkulationsgrundlage der Elternbeiträge sind die anerkannten Personalkosten aus den Zuwendungsbescheide des Jahres 2022. Die Zuwendungsbescheide des Jahres 2023 liegen noch nicht vor.

 

Anmerkung:

Da die Beitragssatzung vom KJS vorberaten und vom Stadtrat beschlossen wird, ist diese Sitzungsvorlage gemäß § 48 Abs.5 Satz 1 KSVG in der Vorberatung nicht öffentlich zu behandeln.

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Anlagen

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