Beschlussvorlage - 2024/2312

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Die Stadt Völklingen stellt für den Genehmigungsantrag der GreenSteel EAF GmbH nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung und zum Betrieb eines Elektrolichtbogenofens einschließlich Nebenanlagen auf dem Gelände der Saarstahl AG am Standort Völklingen das gemeindliche Einvernehmen nach § 36, Abs.1 Baugesetzbuch her.

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Sachverhalt 

Auf dem Gelände der Saarstahl AG in Völklingen ist die Errichtung und der Betrieb eines Elektrolichtbogenofens (EAF) inkl. Nebenanlagen durch die GreenSteel Projekt GmbH geplan. Der EAF soll die bestehenden Anlagen der Saarstahl AG mit Rohstahl versorgen. Bei dem Investitionsvorhaben handelt es sich um eine schrittweise Konvertierung der bestehenden Hochofen-Konverterroute der Saarstahl AG zu einer alternativen Produktionsroute. Die Transformation erfolgt mittels Schrott- sowie DRI (Direct Reduced Iron)/HBI (Hot Briquetted Iron)-Einsatz im EAF, um gesamtheitlich den C0²-Fußabdruck der Stahlherstellung signifikant zu minimieren. Während der Transformationsphase soll der EAF parallel zur bestehenden Anlagentechnik betrieben werden. Hierzu werden Produktionsprozesse, Anlagetechnik sowie das mögliche Produktspektrum angepasst bzw. optimiert.

Die am Standtort der Saarstahl AG in Völklingen bestehenden 3 Konverter des LD-Stahlwerkes der Saarstahl AG werden durch die neue Verfahrensverweise nach einer bestimmten Übergangszeit nicht mehr benötigt und dann außer Betrieb genommen.

Sämtliche weiteren erforderlichen Behandlungsschritte wie Aufheizen, Legieren, Einstellung der Gießtemperatur, Nachbehandlung mit Vor- und Fülldraht und Abdecken der Chargen werden in den nachgelagerten Behandlungsstationen des Stahlwerks der Saarstahl AG durchgeführt. Auch die Stranggießanlagen werden unverändert weiterbetrieben.

Die Gesamtmenge des am Standtort Völklingen produzierten Stahls wird auch nach Inbetriebnahme des geplanten Elektroofens die derzeit bei der Saarstahl AG genehmigte Menge von 3,5 Mio t/a nicht überschreiten. Für den im geplanten Elektrostahlwerk produzierten Rohstahl gibt es keinen anderen Abnehmer als die Sekundärmetallurgie und die Stranggießanlagen der Saarstahl AG; die jährliche Menge ist dort wie oben beschrieben auf 3,5 Mio t/a genehmigungsrechtlich beschränkt. Somit wird jede im Elektrostahlwerk produzierte Tonne Rohstahl eine Tonne Rohstahl, welche sonst an den Konvertern produziert worden wäre, verdrängen.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

Keine

 

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Anlagen

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