Beschlussvorlage - 2024/2306

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1. Es wird folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen:

 

    (Einzusetzen: Haushaltssatzung gemäß Anlage 1)

 

2. Zu Lasten des Haushaltes 2025 werden in den Haushalt 2024 folgende

     Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 26.840.000 Euro eingestellt:

 

- USK 13000.94120 - Neubau des Feuerwehrgerätehauses Stadtmitte: 2.000.000 Euro

- USK 21111.96000 - Neubau 4-zügige gebundene Ganztagsgrundschule am Nordring:

  20.250.000  Euro

- USK 46470.94500 - Neubau Evangelische Kindertagesstätte "Uttersbergstraße" –

   Fürstenhausen: 990.000 Euro

- USK 46490.96000 - Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte am Nordring:

   1.700.000  Euro

- USK 57000.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Stadtbad: 1.900.000 Euro

 

3. Zu Lasten des Haushaltes 2026 werden in den Haushalt 2024 folgende

    Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 13.850.000 Euro eingestellt:

 

- USK 13000.94120 - Neubau des Feuerwehrgerätehauses Stadtmitte: 3.900.000 Euro

- USK 21111.96000 - Neubau 4-zügige gebundene Ganztagsgrundschule am

   Nordring:8.000.000 Euro

- USK 46470.94500 - Neubau Evangelische Kindertagesstätte "Uttersbergstraße" –

   Fürstenhausen: 180.000 Euro

- USK 46490.96000 - Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte am Nordring:

   1.170.000 Euro

- USK 57000.94100- Umfassende Sanierungsarbeiten Stadtbad: 600.000 Euro

 

4. Das vorliegende Investitionsprogramm 2022 bis 2027 wird mit folgenden  Jahresinvestitionssummen beschlossen:

 

2022: 25.675.000 Euro

2023: 23.694.600 Euro

2024: 24.617.700 Euro

2025: 42.530.200 Euro

2026: 30.356.500 Euro

2027: 2.659.000 Euro

 

 

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Sachverhalt

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf weist im Ergebnisplan ein jahresbezogenes Defizit in Höhe von rund 19,9 Mio. Euro aus, was gegenüber 2023 eine deutliche Verschlechterung um rund 15,6  Mio. Euro bedeutet. Die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2027 weist weiterhin jährliche Defizite zwischen 25 und 30 Mio. Euro aus.

 

Der Entwurf des Investitionsprogrammes sieht für 2024 Investitionen in Höhe von rund 24,6 Mio. Euro vor, für deren Ausfinanzierung eine Kreditaufnahme in Höhe von rund 17,4 Mio. Euro notwendig ist.

 

Gemäß § 8 Saarlandpaktgesetz ist der Haushalt strukturell zahlungsbezogen auszugleichen. Wie der Berechnung des strukturellen Defizites in der Anlage zu entnehmen ist, konnte durch Aufrechnung mit verbesserten Vorjahresergebnisses der Haushalt strukturell zahlungsbezogen ausgeglichen werden, weshalb von der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit des vorgelegten Haushaltsentwurfes ausgegangen wird.

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Anlagen

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