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Beschlussvorlage - 2024/2290

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen, der Entwurfsplanung der Ingenieurgesellschaft ARUS für den Neubau der 4 – zügigen Gebundenen Ganztagsgrundschule (GGTS) mit 4 Lernbereichen inklusive Hort auf dem Gelände des ehemaligen St. Michael Krankenhauses, Nordring 2, Gemarkung Völklingen, Flurstücke 111/15 und 111/25 zuzustimmen und gemäß der vorgelegten Haushaltsunterlage-Bau, den Neubau der 4 – zügigen Gebundenen Ganztagsgrundschule mit Baukosten nach jetzigen Preisstand von rund 43.000.000 €, zu errichten.

 

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Sachverhalt

Nach vorheriger Beratung am 17.03 2021 im UA Grundschulen, am 23.03.2021 im Ortsrat des Gemeindebezirkes Völklingen und im Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales hat der Stadtrat am 25.03.2021 den Neubau einer 4- zügigen Gebundenen Ganztagsschule mit Hort in der Innenstadt beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die dafür erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich der Finanzierung und Umsetzung zu beginnen.

In der gleichen Stadtratssitzung wurde, nach Vorberatung am 23.03.2021 im Bauausschuss, beschlossen, dass die Stadt Völklingen von der Cusanus Trägergesellschaft GmbH aus Trier, eine Grundstücksfläche erwirbt, um eine 4-zügige Gebundene Ganztagsschule mit Hort und eine 6-gruppige Kita jeweils mit Außenanlagen zu bauen.

Da es sich bei dem Standort um eine Fläche handelt, auf die die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB zutreffen, wurde der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Siehe Beschlussvorlage 2021/0895.

Das Ministerium für Bildung und Kultur hatte das von der Stadt Völklingen vorgelegte Raumprogramm freigegeben. Aufgrund der Europäischen Gesetze sind die Architekten- und Ingenieurleistungen für die Planung der Maßnahme europaweit ausgeschrieben worden.

Zwischenzeitlich wurden die Kostenberechnung und die Entwurfspläne durch die Ingenieurgesellschaft ARUS vorgelegt.

Die Schullandschaft der Stadt Völklingen steht infolge demografischer und pädagogischer Entwicklungen vor ihrem größten Umbruch seit ihrem Bestehen. Die Grundschulen benötigen die Verflechtung mit vorschulischen Bildungs- und Betreuungsangeboten der Kindertagesstätten. Die Kinder im Innenstadtbereich, aus unterschiedlichen Kulturkreisen stammend, kommen mit sehr unterschiedlichen Entwicklungsvoraussetzungen größtenteils direkt in die Grundschulen. 

Durch die anstehende Gesetzesänderung soll erreicht werden, dass die Vorschulkinder mit ihren unterschiedlichen Entwicklungsständen, von der Eingewöhnung in der Kindertagesstätte bis zur Schulfähigkeit in ihrem sechsten Lebensjahr, gefördert werden.

Der Unterricht wird sich grundlegend verändern. Um die Individualität unterschiedlicher Lernbiographien und die Heterogenität einer jeden Lerngruppe als Chance für alle nutzen zu können, müssen Lernorte so gestaltet sein, dass sie einen flexiblen Einsatz unterschiedlicher gleichberechtigter Lernformen erlauben:

-Schüler/-innen allein, zu zweit, in Kleingruppen, mit der ganzen Klasse. 

-Einen methodisch variantenreichen Wechsel zwischen Instruktion und unterschiedlichen Formen der Eigenaktivität der Schüler/-innen ermöglichen sowie eine ergonomisch angepasste, gesunde und lernförderliche Umgebung schaffen. 

-Alle Sinne anspricht und allen Sinnen gerecht wird. 

-Für Lehrer/-innen und für pädagogische Fachkräfte sollten in gleicher Weise angemessene Arbeitsplätze für moderne Teamarbeit bereithalten werden. 

Für das Zusammenleben in der Schule ist allen Mitgliedern der Schulgemeinde ein gemeinsamer Begegnungs- und Kommunikationsort zu sichern, „Das Herz der Schule“.

Ganztagesbetrieb und Inklusion geben diesen Anforderungen in quantitativer und in qualitativer Hinsicht erhebliches zusätzliches Gewicht. All das hat Auswirkungen auf Flächen, Qualitäten und Planungsprozesse eines Schulbaus – gleichgültig, ob es um Sanierung, Erweiterung oder Neubau geht.

Die erweiterten Nutzungsanforderungen führen zu einem erhöhten Flächenbedarf. Diese Erweiterung kann aber nicht bloß eine additive Vermehrung der Funktionsfächen bedeuten. Aus wirtschaftlichen und pädagogischen Gründen wurde eine „intelligente Lösung“ gefunden, um alle Flächen möglichst intensiv und vielfältig zu nutzen.

Die Trennung in Halbtagsschule am Vormittag, Übermittagbetreuung und Nachmittagsangebot hat viele Nachteile. Erst ein zeitlich rhythmisierter und räumlich integrierter Ganztag erzielt in der Regel die gewünschten pädagogischen Wirkungen. Entsprechende Organisationsmodelle sind zu entwickeln und die Flächen so zu integrieren, dass sie den „ganzen Tag“ nutzbar sind – auch für den „Unterricht“.

Lernorte, die von allen Schüler/-innen genutzt werden, müssen organisatorisch mit dem Differenzierungs-, Bewegungs- und Rückzugsbedarf mit besonderer multifunktionaler Nutzung der Erschließungsflächen sowie Flurbereichen, unter Beachtung der Brandschutzvorgaben, verbunden werden. Die notwendige Flexibilität im Unterricht wird neben ausreichender Fläche von Klassen- und Gruppenräumen etc. vor allem durch eine „Schaltbarkeit“ (große Doppeltüren, Innenfenster etc.) von Räumen erreicht. Damit einher geht die Forderung nach einer Transparenz zwischen den Räumen: eine Sichtverbindung (bei gleichzeitiger akustischer Trennung) ermöglicht raumübergreifende Arbeitsprozesse. Diese Qualitäten werden durch leicht bewegliche Ausstattungselemente unterstützt.

Zu einer gesunden und zugleich lernförderlichen Umgebung gehören angemessene ergonomische Rahmenbedingungen u.a. in Sachen Luft und Licht sowie Akustik und Klima. Grundlage hierfür sind nicht nur praktikable Lösung „auf dem Stand der Technik“, sondern ein Zusammenwirken von sozialen, technischen und ästhetischen Qualitäten des Ortes – dies gilt für die Gebäude wie auch die Außenbereiche und die Ausstattung.

Die Nachhaltigkeit der Bauweise und Gebäudetechnik wird – wo immer möglich – auch für Schüler/-innen nachvollziehbar gestaltet. 

Im Schulalltag müssen alle Beteiligten sinnvoll und aktiv in die nachhaltige Ressourcenschonung einbezogen werden können – das Spektrum reicht von der Klimatechnik bis zum Ernährungskonzept. Alle Lernorte, Verwaltungsräume, Arbeitsbereiche werden über Internetzugang verfügen. Das Gebäude wird anpassungsfähig für technische Neuerungen sein.

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Finanzielle Auswirkungen

 

Im Investionshaushalt sind bei dem Finanzuntersachkonto 21111.96000 für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 14,75 Mio. € für das Projekt eingestellt worden. Der noch nicht genehmigte Haushaltsentwurf für 2024 sieht bisher eine Erhöhung auf 35 Mio. € vor. Die restlichen Kosten von 8.000.000,00 € müssen im Haushalt 2026 finanziert werden.

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Anlagen

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