Beschlussvorlage - 2024/2173
Grunddaten
- Betreff:
-
Raumbedarfe der Grundschulen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Kita, Grundschulen
- beteiligt:
- Bauverwaltung, Städtebauförderung; Finanzmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtrat
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Entscheidung
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29.02.2024
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Geplant
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Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales
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Information
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Beschlussentwurf
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a) Für die Grundschule Wehrden wird der Bedarf an zwei zusätzlichen Klassen- und FGTS-Räumen, sowie die Ertüchtigung der FGTS-Küche festgestellt. Es wird beschlossen die Verwaltung mit der Schaffung dieser zusätzlichen Räume zu beauftragen.
b) Es wird beschlossen, das für zwei zusätzliche Klassenräume an der Grundschule Wehrden erforderliche Mobiliar anzuschaffen.
c) Der Bedarf je eines weiteren Klassenraums der Grundschule Haydnstraße für die Schuljahre 2024/2025 und 2025/2026 wird festgestellt. Es wird beschlossen die Verwaltung mit der Schaffung von zwei zusätzlichen Klassenräumen zu beauftragen.
d) Es wird beschlossen, das für zwei zusätzliche Klassenräume an der Grundschule Haydnstraße erforderliche Mobiliar anzuschaffen.
Sachverhalt
Grundschule Wehrden
Die Schulleitung der Grundschule Wehrden/Geislautern, teilte dem Fachdienst Kita und Grundschulen mit, dass, aus heutiger Sicht, im kommenden Schuljahr 2024/2025 am Standort Geislautern mit 46 Schulneulingen zu rechnen sei und am Standort Wehrden 60 Schulneulinge eingeschult werden. Die jeweiligen Schülerzahlen beinhalten bereits Kann-Kinder und Verweiler.
Am Standort Geislautern werden zwei erste Klassen zu bilden sein, im Gegenzug verlassen zwei 4. Klassen die Schule. Somit sind, aus heutiger Sicht, am Standort Geislautern keine zusätzlichen Klassenräume für Schulneulinge notwendig.
Am Standort Wehrden werden drei 1. Klassen zu bilden sein, allerdings wird nur eine 4. Klasse die Schule verlassen. Die vorhandenen Klassenräume sind alle belegt, somit besteht der Bedarf an zusätzlichen zwei Klassenräume für die 1. Klassenstufe. Der Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen kann im Gebäudebestand durch Umbauarbeiten bzw. Doppelnutzung von vorhandenen Räumen hergestellt werden.
In einem gemeinsamen Ortstermin mit der Schulleitung, der Leitung der dortigen FGTS, dem Fachdienst Technisches Gebäude- und Projektmanagement und dem Fachdienst Kita und Grundschulen wurde folgende Umsetzungsmöglichkeit besprochen:
Im Erdgeschoss der Grundschule Wehrden befinden sich ein PC-Raum und ein Speiseraum in der Größe eines Klassenraumes. Die Räume verfügen derzeit nur über Oberlichter mit Milchglas. Damit die Räume nach der Landesbauordnung und der Schulbaurichtlinie als Klassenzimmer ganztägig genutzt werden dürfen, müssen die Wandbrüstung von 2,00 m Höhe auf 0,90 m über Fußboden abgebrochen werden und höhere Fenster mit Verbundsicherheitsglas eingebaut werden. Diese Umbauarbeiten könnten bis zum neuen Schuljahr ausgeführt werden.
Ein zweiter benötigter Klassenraum kann im 1.OG in einem aktuell ausschließlich von der FGTS genutzten Raum geschaffen werden. Hier würde die von Seiten des Bildungsministeriums vorgegebene Raumnutzung umgesetzt. Das heißt, dass dieser Raum morgens als Klassenzimmer und nachmittags als FGTS-Raum zu nutzen wäre. Die dafür benötigte Möblierung muss bis zum neuen Schuljahr zu beschaffen sein.
In diesem Zusammenhang wurde uns von Seiten der Leitung der dortigen FGTS mitgeteilt, dass die bisher vorgehaltenen drei Gruppen der Nachmittagsbetreuung (ca. 60 Kinder) aufgrund des Anstieges der Schulneulinge und der gestiegenen Nachfrage zusätzliche zwei Gruppen in der Nachmittagsbetreuung benötigt werden. Da der Neubau der FGTS erst voraussichtlich in 2025 beendet sein wird, ist es erforderlich, die jetzt benötigten zwei Gruppen im Bestand bereitzustellen.
Hier wurde gemeinsam vereinbart, dass die bereits zuvor besprochene Doppelnutzung der Klassenräume zu tragen kommen sollte. Somit könnten durch den zusätzlich geschaffenen Klassenraum und der genannten Doppelnutzung zwei zusätzliche FGTS-Gruppen angeboten werden. Auch hier ist es notwendig, dass erforderliche Möblierung bis zum neuen Schuljahr bereitgestellt wird. Dies betrifft auch das Speisezimmer und die Küche. Hier ist Mobiliar zu ergänzen bzw. neu zu beschaffen und die vorhandene Küche zu ertüchtigen (Erweiterung der Arbeitsplatte).
Durch die klare Trennung von Küche und Speiseraum (Rollladensystem vorhanden) könnte das Speisezimmer ebenfalls als Betreuungsraum dienen.
Im Dezember 2023 wurde die Verwaltung darüber informiert, dass zwei Geschwisterkinder mit Gehbehinderung die 1. Klasse in der Grundschule Wehrden bereits besuchen. Aufgrund eines Fluchthintergrunds sowie einer noch bestehenden Sprachbarriere können die Kinder nicht zusammen beschult werden. Aktuell befindet sich im Erdgeschoss der Schule jedoch nur ein Klassenraum. Die oben beschriebene Maßnahme zur Herrichtung des PC-Saals zum Klassenraum würde einen zweiten Klassenraum im Erdgeschoss schaffen, sodass beide Kinder einen barrierefreien Zugang zu ihrem Klassenraum nutzen könnten.
Bis zur Umsetzung dieser Maßnahme müsste die Schule mit einem sog. Evac Chair ausgestattet werden, sodass das Kind, das vorerst noch im 1. OG beschult werden müsste, im Evakuierungsfall sicher und schnell aus dem Gebäude gebracht werden kann. Die Anschaffung wäre jedoch auch langfristig sinnvoll, da auch Personen, die aufgrund von anderen Erkrankungen (Epilepsie, Diabetes, etc.) das Gebäude nicht selbstständig verlassen können, evakuiert werden können.
Für die Möblierung ist mit Kosten i.H.v. ca. 40.000 Euro zu rechnen.
Die Verwaltung hat die Kosten für die Bauarbeiten auf ca. 180.000 Euro ermittelt.
Grundschule Haydnstraße
Die Leitung der Grundschule Haydnstraße, hat dem Fachdienst Kita und Grundschulen für die kommenden Schuljahre einen durch steigende Schülerzahlen erhöhten Raumbedarf gemeldet. Angesichts der Schulanmeldungen und den vorliegenden Meldezahlen ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass im Schuljahr 2024/2025 vier Eingangsklassen zu bilden sind, während nur drei vierte Klassen die Grundschule verlassen. Diese Situation wurde von der Schulaufsicht bestätigt.
Für das Schuljahr 2025/2026 ist nach jetziger Kenntnislage ein weiterer Anstieg der Schülerzahlen zu erwarten.
Bereits im laufenden Schuljahr fehlt die Möglichkeit, während des Unterrichts ausreichende Differenzierungsräume für die Förderschullehrerin, Deutsch als Zweitsprache, Türkisch- bzw. Italienischunterricht sowie Religionsunterricht zu nutzen. Aktuell werden in 16 Klassensälen 14 Schulklassen unterrichtet. Ab dem Schuljahr 2024/2025 werden dort 15 Klassen zu beschulen sein, was die Situation der fehlenden Differenzierungsräume verschärft. Zu Beginn des neuen Schuljahrs wird daher ein zusätzlicher Klassenraum benötigt.
Die Schulleitung teilt mit, dass spätestens ab dem Schuljahr 2025/2026 die Kapazitäten der Schulturnhalle nicht mehr ausreichen. Am Standort Haydnstraße werden zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich 16 Klassen zu beschulen sein. Jede Klasse hat nach Lehrplan wöchentlich zwei Sportstunden. Bei 16 Klassen können diese Stunden nicht mehr auf 30 Wochenstunden verteilt werden, sodass die Schule für zwei Sportstunden beispielsweise in die Hermann-Neuberger-Halle ausweichen müsste.
Für die Stadt Völklingen besteht Bedarf, zwei zusätzliche Räume zu schaffen und die Situation der Schulturnhalle zu verbessern. Der erforderliche Schulraum könnte durch Klassenraumcontainer auf der vorderen Grünfläche in der Nähe des Eingangs zur Verfügung gestellt werden. Die aktuellen Kosten für die Miete bzw. den Kauf von Klassenraumcontainern werden zurzeit ermittelt. Es wird darum gebeten, diesen Bedarf per Beschluss festzustellen und den Fachdienst Technisches Gebäude- und Projektmanagement mit der Planung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen zur Schaffung von zwei Klassenräumen zu betrauen.
Zur Ausstattung zusätzlicher Klassenräume wäre entsprechend Mobiliar anzuschaffen. Hierfür ist mit Kosten von ca. 25.000 Euro zu rechnen. Bereits in den vergangenen Jahren wurde die Erfahrung gemacht, dass mit langen Lieferfristen zu rechnen ist, weshalb, in Abstimmung mit der Schulleitung empfohlen wird, schnellstmöglich mit der Beschaffung von geeigneten Schulmöbeln zu beginnen.
Nach Rücksprache mit der Schulaufsicht sind nach heutigem Kenntnisstand für die anderen Grundschule in Völklingen keine zusätzlichen Raumbedarfe ersichtlich. Bis zu Beginn des neuen Schuljahres wird dies regelmäßig neu geprüft.
Anmerkung:
Die Sitzungsvorlage ist gem. § 48 Abs. 5 KSVG nicht öffentlich zu behandeln.
