Beschlussvorlage - 2023/2042

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

Der Wirtschaftsplan 2024 für das Sondervermögen "Abwasserbeseitigung" wird, wie aus der Anlage ersichtlich, beschlossen.

 

 


 

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Sachverhalt

 

 

Auf die Erläuterungen im Wirtschaftsplanentwurf wird verwiesen.

 

Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen:

 

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) sind die voraussichtlichen Kosten der öffentlichen Einrichtung durch das veranschlagte Gebührenaufkommen zu decken. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass der Schmutzwassergebührensatz von bisher 3,69 €/m³ auf 3,93 €/m³ und der Niederschlagswassergebührensatz von bisher 0,84 €/m² auf 0,90 €/m² angehoben werden müssen.

 

Ursächlich hierfür ist zum einen die vom EVS geplante Erhöhung des einheitlichen Verbandsbeitrages von bisher 3,146 €/m³ um 6,8% auf 3,36 €/m³ und zum anderen die erhöhten Zinsaufwendungen aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus.

 

Die notwendige Änderung der Abwassergebührensatzung erfolgt unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt.

 

 

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Anlagen

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