Beschlussvorlage - 2023/2042
Wirtschaftsplan 2024 des Sondervermögens "Abwasserbeseitigung"
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Stadtrat
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Entscheidung
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23.11.2023
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ungeändert beschlossen
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Sachverhalt
Auf die Erläuterungen im Wirtschaftsplanentwurf wird verwiesen.
Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen:
Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) sind die voraussichtlichen Kosten der öffentlichen Einrichtung durch das veranschlagte Gebührenaufkommen zu decken. Dies bedeutet in der Konsequenz, dass der Schmutzwassergebührensatz von bisher 3,69 €/m³ auf 3,93 €/m³ und der Niederschlagswassergebührensatz von bisher 0,84 €/m² auf 0,90 €/m² angehoben werden müssen.
Ursächlich hierfür ist zum einen die vom EVS geplante Erhöhung des einheitlichen Verbandsbeitrages von bisher 3,146 €/m³ um 6,8% auf 3,36 €/m³ und zum anderen die erhöhten Zinsaufwendungen aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus.
Die notwendige Änderung der Abwassergebührensatzung erfolgt unter einem gesonderten Tagesordnungspunkt.
Anlagen
Nr. | Name | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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9,3 MB
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