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Beschlussvorlage - 2023/2041

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

Der Stellungnahme der Verwaltung zum o.a. Vorhaben wird zugestimmt.

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Sachverhalt

 

Mit Schreiben vom 06.10.2023, hier eingegangen am 11.10.2023, wurde die Stadt Völklingen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB formal an der 1. Teiländerung des Flächennutzungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Industriegebiet Linsler Feld“ der Gemeinde Überherrn beteiligt. Der Stadt wurde die Abgabe einer Stellungnahme bis zum 21.11.2023 eingeräumt.

 

Die Gemeinde Überherrn beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit der gwSaar Wirtschaftsförderung Saar GmbH, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung des Unternehmens SVOLT zwecks Bau und Betrieb eines Batteriezellwerkes mit einer Endausbaustufe von 24 GWh im Industriegebiet „Linsler Feld“ zu schaffen.

 

Bereits im vergangenen Jahr wurde in den politischen Gremien der Stadt das Thema „Grundwasserentnahme und Auswirkungen auf die Grundwasserversorgung der Stadt Völklingen“ in den politischen Gremien der Stadt sehr intensiv diskutiert.

 

Der Wasserzweckverband Warndt und die Stadtwerke Völklingen wurden daher um Stellungnahme gebeten, ob aus ihrer Sicht (neue) Erkenntnisse vorliegen, auf deren Grundlage eine Aussage über die Betroffenheit der Stadt Völklingen gemacht werden kann.

 

Die Verwaltung ihrerseits wird eine Stellungnahme zum Vorhaben der Gemeinde Überherrn fertigen, in der neben der Grundwasserthematik auch andere die Stadt Völklingen betreffende Belange behandelt werden.


Die oben erwähnten Planunterlagen können unter folgendem Link heruntergeladen werden:

https://firucloud.de/s/RCwQim8iSmbHTK2




 

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