ALLRIS net

Beschlussvorlage - 2023/1986

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Beschlussentwurf

Der Rat der Stadt Völklingen wählt Markus Otto als besonderen Gemeindewahlleiter und Daniel Schwartz als besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter für die Dauer des Wahlverfahrens der Kommunalwahlen im Jahr 2024.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Nach § 7 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) sind bei Kommunalwahlen die Ämter der Gemeindewahlleiterin und des stellvertretenden Gemeindewahlleiters mit der Oberbürgermeisterin und deren gesetzlicher Vertretung zu besetzen. Gemeindewahlleiterin ist demnach Frau Oberbürger­meisterin Christiane Blatt, stellvertretender Gemeindewahlleiter Herr Bürger­meister Christof Sellen.

Wer Wahlbewerberin oder Wahlbewerber, Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag ist, kann nicht Gemeindewahlleiterin bzw. Gemeindewahlleiter oder stellvertretende Gemeindewahlleiterin bzw. stellvertretender Gemeindewahlleiter sein (§ 7 Abs. 2 KWG).

Da sowohl Frau Oberbürgermeisterin Blatt, als auch Herr Bürgermeister Sellen als Wahlbewerberin und Wahlbewerber für die OB-Wahl antreten, müssen beide Positionen für die Dauer des Wahlverfahrens neu durch den Stadtrat gewählt werden.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen Markus Otto zum besonderen Gemeindewahlleiter zu wählen und Daniel Schwartz zum besonderen stellvertretenden Gemeindewahlleiter.

Loading...