Beschlussvorlage - 2022/1644-008

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1.)

Es wird folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

 

(Einzusetzen: Haushaltssatzung gemäß Anlage 1)

 

2.)

Zu Lasten des Haushaltes 2024 werden in den Haushalt 2023 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 13.100.000 € eingestellt:

- USK 13000.94120 - Neubau des Feuerwehrgerätehauses Stadtmitte (DIN 14092): 2.000.000 €

- USK 21111.96000 - Neubau 4-zügige gebundene Ganztagsgrundschule am Nordring: 7.250.000 €

- USK 46470.94500 - Neubau Evangelische Kindertagesstätte "Uttersbergstraße" - Fürstenhausen: 1.450.000 €

- USK 46490.96000 - Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte am Nordring: 1.500.000 €

- USK 57000.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Stadtbad: 900.000 €

 

3.)

Zu Lasten des Haushaltes 2025 werden in den Haushalt 2023 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 3.100.000 € eingestellt:

- USK 46490.96000 - Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte am Nordring: 2.200.000 €

- USK 57000.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Stadtbad: 900.000 €

 

4.)

Das vorliegende Investitionsprogramm 2021 bis 2026 wird mit folgenden Jahresinvestitionssummen beschlossen:

2021: 18.326.110 €

2022: 25.675.000 €

2023: 23.694.600 €

2024: 28.726.500 €

2025: 19.754.000 €

2026: 3.889.000 €

 

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Sachverhalt

 

Auf die bisherigen Erläuterungen wird verwiesen.

Der TOP stand bereits in der Stadtratssitzung am 22.06.2023 zur Beschlussfassung an, wurde dort jedoch aufgrund der vorgesehenen Steuererhöhungen mehrheitlich abgelehnt.

Mit E-Mail vom 05.07.2023 wurden vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die auf der Maisteuerschätzung 2023 beruhenden endgültigen Berechnungsblätter zur Berechnung des strukturellen Defizits für die Haushaltsjahre 2023 ff übersandt. Hierbei wurde vom Innenministerium vor dem Hintergrund der Ukrainekrise und der daraus resultierenden Folgen (Energiepreissteigerungen, Inflation, Flüchtlingsversorgung, etc.) wie bereits im Vorjahr von der Ausnahmevorschrift des § 6 Abs. 2 Satz 2 der Verordnung zur Ausführung des Saarlandpaktgesetzes Gebrauch gemacht.

Durch diese neuen Berechnungsblätter verbessert sich das strukturelle Defizit für die Stadt Völklingen um rd. 1,5 Mio. €, mit der Folge, dass die Defizitobergrenze jetzt nicht mehr um rd. 3.2 Mio. € sondern „nur“ noch um rd. 1,7 Mio. € überschritten wird.

Vor diesem Hintergrund wurde der Haushaltsentwurf noch einmal auf Ansatzkürzungen bzw. Einnahmeverbesserungen überprüft. Das Ergebnis ist als Anlage 2 beigefügt. Danach konnte eine Haushaltsverbesserung um rd. 1 Mio. € erzielt werden.

Unter Einbeziehung dieser Haushaltsverbesserung beläuft sich das strukturelle zahlungsbezogene Ergebnis in 2023 noch auf - 1.580.757 €. Die Defizitobergrenze, die 2023 bei - 871.000 € liegt, wird damit momentan um 709.757 € überschritten (siehe Anlagen 3 bis 5).

 

Das Defizit ist u.a. auf die massiv gestiegenen Energiekosten zurückzuführen. Mit E-Mail vom 13.01.2023 hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport mitgeteilt, dass im Benehmen mit dem Kommunalen Sanierungsrat beschlossen worden ist, Energiepreissteigerungen in Folge der Ukrainekrise im Sinne des § 8 Abs. 4 Satz 1 SPaktG als nicht vorhersehbar und nicht von der Gemeinde beeinflussbares Ereignis anzuerkennen.
Die Mehrbelastung ergibt sich für 2023 beim leitungsgebundenen Energiebezug (Erdgas, Strom, Fernwärme) prozentual aus den Verhältnissen der Energiepreise im Jahr 2023 zum Referenzjahr 2019. Die Steigerungsraten sind hierbei auf 83% der Auszahlungen für Energie im Referenzjahr anzuwenden. Gemäß Berechnung belaufen sich die maximal anrechenbaren Mehrkosten auf rd. 784.000 €.

 

Da die gemäß o.a. Erlass anrechenbaren Energiemehrausgaben über dem Überschreitungsbetrag von 709.757 € liegen, wird die Defizitobergrenze um diesen Überschreitungsbetrag angepasst.

 

Die Stadt muss die Mehrbelastungen durch die Energiepreissteigerungen gegenüber dem Landesverwaltungsamt plausibel darlegen. Der Antrag auf Anerkennung der Mehrkosten ist zusammen mit der Vorlage des Haushaltsplanes zu stellen.

 

Auch im Investitionsbereich wurden gegenüber der Vorlage 2022/1644-007 noch Änderungen vorgenommen.

 

So wurden auf der Einnahmenseite bei USK 79100.34000 für den Verkauf von Grundstücken im Gewerbegebiet Ost (ehemaliges Raffineriegelände) zusätzlich 1.000.000 € veranschlagt.

 

Auf der Ausgabenseite wurden beim USK 56000.94010 (Abbruch Tribünendach Hermann-Neuberger-Stadion) von den ursprünglich in 2023 veranschlagten 500.000 € ein Teilbetrag von 400.000 € nach 2024 verschoben. Des weiteren wurden die Energetischen Sanierungsmaßnahmen an verschiedenen Umkleidegebäuden städt. Sportplätze gemäß Prioritätenvorgaben des FD 55 auf die Jahre 2023, 2025 und spätere Jahre verteilt. Näheres bitte ich dem beigefügten Investitionsprogramm zu entnehmen.

 

Der Entwurf des Investitionsprogramm sieht für 2023 nun Investitionen in einer Größenordnung von rd. 23,7 Mio. € vor, für deren Ausfinanzierung eine Kreditaufnahme in Höhe von rd. 14,2 Mio. € notwendig ist. Hiervon entfallen rd. 12,2 Mio. € auf Sonderkredittatbestände im Sinne des Krediterlasses und rd. 2,0 Mio. € auf sonstige Tatbestände.

 

Die tatsächliche Finanzierungslücke im Investitionshaushalt beträgt rd. 17 Mio. €. Die Übersicht über die Finanzierung der nach § 43 Nr. 11 KommHVO im Anhang der Vermögensrechnung anzugebenden und nach § 19 KommHVO übertragenen Ermächtigungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (Anlage 11a VV-KommHVO) weist für 2021 ein positives Saldo von rd. 2,75 Mio. € aus. Um diesen positiven Saldo ist spätestens im übernächsten Haushaltsjahr (also in 2023) der Investitionskredit geringer anzusetzen, als dies zum Ausgleich des Saldos aus Investitionstätigkeit erforderlich wäre.


 

Der aktuelle Haushaltsentwurf ist als Anlage beigefügt. 

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Anlagen

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