Beschlussvorlage - 2023/1946

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird beschlossen, die Wahl der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters (m/w/d) am 09.06.2024 zusammen mit den Europa- und Kommunalwahlen durchzuführen. Die gegebenenfalls notwendig werdende Stichwahl wird am 23.06.2024 stattfinden.

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Sachverhalt

 

Gemäß § 74 des Kommunalwahlgesetzes setzt die Kommunalaufsichtsbehörde im Benehmen mit der betroffenen Gemeinde den Wahltag für die Wahl und den Tag einer eventuell notwendig werdenden Stichwahl fest. Nach Beschluss des Stadtrates wird der Kommunalaufsichtsbehörde die Entscheidung des Stadtrates über den Wahltag zur Festsetzung vorgelegt.

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