Beschlussvorlage - 2023/1881

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1. Der Kooperationsrat des Regionalverbandes Saarbrücken wird gem. § 211 KSVG beauftragt, die Darstellung im Flächennutzungsplan von einer "Gemischten Baufläche" in eine "Sonderbaufläche" zu ändern.

2. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes X/24 "Erweiterung Norma Ludweiler" wird eingeleitet.
 

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Sachverhalt

 

Die Firma NORMA Lebensmittelhandels Stiftung & Co.KG in Rheinböllen plant, den bestehenden Lebensmittelmarkt an der Völklinger Str. 29-31 in Ludweiler zu erweitern. Als Zielgröße wird eine Verkaufsfläche von 1.100 qm genannt.

In diesem Zusammenhang sollen sowohl die veraltete Filiale selbst als auch die gesamten Außenanlagen grundlegend erneuert werden. Damit einhergehend erfolgt auch eine optische Aufwertung der Filiale mit einer architektonisch ansprechenderen Gestaltung.

Um die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erweiterung des Lebensmittelmarktes in der zu schaffen, soll ein entsprechender Bebauungsplan aufgestellt werden.

Der ca. 0,41 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanteiländerung befindet sich innerhalb der Siedlungslage des Stadtteils Ludweiler, zwischen Völklinger Straße und Karlsbrunner Straße.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.


Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 287/5, 286/5, 319/4, 267/4, 424/7, 289/, 288/1, 287/6, 291/1, 290/6 in der Flur 15, Gemarkung Ludweiler. Grundstückseigentümer ist für den größten Teil der Fläche ist die MGR II. Grundstücksgesellschaft Ludweiler GmbH Co KG.

Der Bebauungsplan X/24 "Erweiterung Norma Ludweiler" ersetzt in seinem Geltungsbereich einen Teil des Bebauungsplanes „X/23 Völklinger Straße“.


Der aktuell rechtswirksame Flächennutzungsplan weist für den Bereich eine Wohnbaufläche aus. Um Flächennutzungsplan und Bebauungsplan aufeinander abzustimmen, sind die im Flächennutzungsplan enthaltenen Darstellungen dieses Bereiches von einer "Gemischten Baufläche" in eine “Sonderbaufläche" im Rahmen des sog. "Parallelverfahrens" gem. § 8 (3) BauGB abzuändern.
 

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Finanzielle Auswirkungen

 

Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes werden vom Investor übernommen, der das Planungsbüro ARGUSConcept mit der Bearbeitung des Bebauungsplanes beauftragt hat.

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Anlagen

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