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Beschlussvorlage - 2023/1870

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 Der Stadtrat beschließt das in Anlage 1 dargestellte Plakatierungskonzept.

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Sachverhalt

Nach dem maßgeblichen Stadtratsbeschluss aus dem Jahre 2009 darf Wahlwerbung mit DIN A1-Plakaten in Völklingen nur anhand eines Plakatierungskonzeptes auf bestimmten - durch die Stadt zur Verfügung gestellten - Flächen erfolgen. Dadurch konnte das Problem der "Wildplakatierung" wirksam bekämpft werden und auch einer "Verschandelung" des Stadtbildes (Stichwort: Schilderwald) entgegengetreten werden. Auch das Entfernen der Plakate nach der Wahl konnte damit zügig und mit geringem Aufwand für die plakatierenden Parteien erfolgen. Des Weiteren konnte einer ungleichen Verteilung an attraktiven Standorten verhindert und eine Gefährdung von Passanten durch ungeeignete Befestigung vorgebeugt werden.

Daher soll dies auch in Zukunft weiter fortgeführt werden. Da sich die zur Verfügung stehenden Flächen seit dem Jahr 2009 mitunter geändert haben, soll das nunmehr 14 Jahre alte Konzept an die Gegenwart angepasst werden.

Zur Veranschaulichung des Konzeptes wird in Anlage 2 der auf dieser Grundlage beruhende Anbringungsplan für die Wahlen in 2024 beigefügt.

Anlage 3 enthält die derzeit zur Verfügung stehenden Standorte (Standortliste A).

Die Plakatierung mit Großflächenplakaten (sogenannte "Wesselmänner) über die Standortliste B ist nicht Gegenstand dieses Beschlusses.

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Finanzielle Auswirkungen

 

Die Kosten für die stationären Tafeln betragen derzeit 2.374,05 €. Miete und Aufbau der mobilen Plakatwände beläuft sich auf 14.415,66 €. Insgesamt entstehen somit Kosten in Höhe von 16.789,71 €.

 

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Anlagen

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