Beschlussvorlage - 2023/1746

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

Der Stadtrat beschließt den Beitritt der Mittelstadt Völklingen zu der noch zu gründenden Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen im Saarland (AGFK-SL) und die damit einhergehende Mitgliedschaft in dem zugehörigen Verein.

 

Der Stadtrat beschließt, vorbehaltlich einer positiven rechtlichen Prüfung des Satzungsentwurfs,  den in der Vereinssatzung der AGFK SL festgelegten Pflichten nachzukommen, den Radverkehr in der Mittelstadt zu fördern und die jährlichen Mitgliedsbeiträge im Haushalt bereitzustellen.

 

Als Ansprechpartnerin wird die Radverkehrsbeauftragte, Frau Altmeier, benannt. 

 

 

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Sachverhalt

 

Als wichtige Akteur:innen der kommunalen Radverkehrsförderung haben sich bundesweit die Arbeitsgemeinschaften fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) etabliert. In einer AGFK schließen sich Gemeinden, Städte und Landkreise zusammen, um gemeinsam den Radverkehr zu fördern und den Radverkehrsanteil in ihrer Gemeinde, ihrer Stadt oder ihrem Landkreis zu erhöhen. Die gängigste Rechtsform ist hierbei ein eingetragener Verein mit Geschäftsstelle.

 

Durch eine AGFK entsteht ein Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedern. Eine AGFK bildet zudem eine wichtige Interessenvertretung gegenüber Bund und Land, kann Fortbildungen initiieren und Veranstaltungen und Kampagnen organisieren. Zudem ermöglicht sie ihren Mitgliedern einen besseren Zugang zu Fördermitteln durch eine entsprechende Beratung.

 

Auf Initiative des saarländischen Mobilitätsministeriums (vormals Verkehrsministerium) und in Abstimmung mit dem Saarländischen Städte- und Gemeindetag sowie dem Landkreistag Saarland wurde 2020 der Prozess zur Gründung einer AGFK im Saarland angestoßen. Seitdem wurde in mehreren Sitzungen, sowohl auf Arbeitsebene als auch unter Beteiligung der Verwaltungsspitzen, die Ziele und Aufgaben einer AGFK im Saarland festgelegt und eine Satzung für den zu gründenden Verein erarbeitet.

 

Die Gründung der AGFK SL soll im Frühjahr 2023 erfolgen.

 

Die Stadt Völklingen beteiligte sich am Gründungsprozess und strebt nun auch die dauerhafte Mitgliedschaft in der AGFK an.

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Finanzielle Auswirkungen

Mit der Mitgliedschaft in der AGFK SL werden jährlich Beiträge fällig, die sich an der Zahl der Einwohner:innen der/des jeweiligen Gemeinde, Stadt, Landkreises / Regionalverbandes orientiert:

 

  • Bis 10.000 EW: 500 €
  • 10.001 – 20.000 EW: 1.000 €
  • 20.001 – 50.000 EW: 1.500 €
  • > 50.000 EW sowie Landkreise: 2.000 €

 

Die endgültigen Mitgliedsbeiträge werden im Rahmen der Gründungssitzung des Vereins durch die Gründungsmitglieder festgelegt.

Finanzielle Mittel zur Begleichung dieser Mitgliedsbeiträge müssen noch in den städtischen Haushalt aufgenommen werden.

 

 

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Anlagen

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