Beschlussvorlage - 2022/1696
Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers und der Stellvertreterin / des Stellvertreters
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Ortsrat Lauterbach
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Entscheidung
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11.01.2023
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Sachverhalt
Gemäß § 75 KSVG wählt der Ortsrat aus seiner Mitte für die Dauer der Amtszeit des Ortsrates eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren oder dessen Stellver-treterin oder Stellvertreter. Die Vorschriften des § 42 (2) und der § 65 (3,4) sowie § 66 und § 67 KSVG finden entsprechende Anwendung. Die Wahl der Ortsvorsteherin/des Ortsvorstehers und der Stellvertreterin/des Stellvertreters hat nach § 46 KSVG zu erfolgen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Im Übrigen wird hierzu auf § 46 (2) KSVG verwiesen.
Ortsvorsteher Dieter Peters hat mit Schreiben vom 14.11.2022 sein Amt zum 31.12.2022 niedergelegt.