Informationsvorlage - 2022/1687

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Beratungsfolge

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1.) Welche Schiedsperson ist derzeit für den Gemeindebezirk Lauterbach zuständig?

Die Vertretung für den Schiedsbezirk Lauterbach übernimmt grundsätzlich Herr Reitler, Schiedsmann des Bezirks lX, Völklingen-Ludweiler. 

 

2.) In welcher Form wird für eine neue Schiedsperson geworben?

Die Ausschreibung wurde in den Völklinger Stadtnachrichten (Ausgabe KW 47/48) und auf der Homepage der Stadt Völklingen (Rathaus, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit) veröffentlicht. Bei wochenspiegelonline ist sie ebenfalls zu finden. Die momentane Ausschreibung läuft noch bis zum 16.12.22.

 

3.) Welche Kriterien muss eine Schiedsperson erfüllen?

Nach § 2 Abs. 1 SSchiedsO können zu Schiedspersonen berufen werden Personen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.

Nach § 2 Abs. 3 SSchiedsO soll die Schiedsperson das 25. Lebensjahr vollendet haben und in dem Schiedsbezirk wohnen- diese Vorgaben sind also nicht zwingend.

Nach § 2 Abs. 2 SSchiedsO kann das Amt nicht bekleiden, wer wie Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wer wegen geistiger oder körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet ist- diese Vorgaben sind zwingend;

wer durch sonstige, nicht unter die letztgenannt Alternative fallende gerichtliche Verfügungen über sein Vermögen beschränkt ist, soll gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 2 SchiedsO nicht in das Amt berufen werden- diese Vorgabe ist also wiederum nicht zwingend.

 

4.) Welche Vergütungen erhält eine Schiedsperson?

Da es sich beim Schiedsamt um ein Ehrenamt handelt, erhält die Schiedsperson keine Vergütung.

Gegenüber den Parteien des Verfahrens erhebt die Schiedsperson Kosten, d. h. Gebühren und Auslagen. Zur Hälfte verbleiben diese dann bei der Schiedsperson, zur anderen Hälfte fließen diese gemäß der SSchiedsO an die Gemeinde.

 

5.) Welche Arbeitsbedingungen braucht diese?

Die Verhandlungen sind in einem Amtsraum durchzuführen, die im Idealfall von der Schiedsperson zur Verfügung gestellt wird. Ein häusliches Verhandlungsklima ist dabei die Leitvorstellung des Gesetzgebers gewesen.
Diese Räumlichkeit sollte getrennt vom unmittelbaren Wohnbereich gelegen sein. Ein verschließbarer Schrank zur Aufbewahrung der Siegel, der Bücher etc. muss vorhanden sein. Im Übrigen sollte ein Tisch und Stühle vorhanden sein, um die Parteien mit ggf. Rechtsbeiständen zu empfangen

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