Beschlussvorlage - 2022/1637

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

Die 1. Ergänzung zum Konzessionsvertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Strom-, Erdgas- und Wasserversorgung im Stadtgebiet gemäß beigefügter Anlage wird beschlossen.

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Die Stadt Völklingen und die Stadtwerke Völklingen Netz GmbH (SWVK NETZ) haben mit Wirkung zum 01.01.2002 einen Konzessionsvertrag für die Nutzung der Wege der Stadt durch die SWVK NETZ für das Verteilnetz der allgemeinen Versorgung mit Strom, Erdgas und Wasser geschlossen. Für die Sparten Strom und Gas wurden im Jahr 2021 mit Gültigkeit zum 01.01.2022 neue Konzessionsverträge geschlossen, während der Konzessionsvertrag für die Sparte Wasser auf unbestimmte Zeit weiterlief.

 

Spätestens ab dem 01.01.2023 müssen juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) - insbesondere auch Kommunen - den neuen § 2b UStG zwingend anwenden. Bislang stellte die Vergabe der Konzession durch eine Kommune weder eine ertrag- noch eine umsatzsteuerbare Tätigkeit dar. Vor dem Hintergrund eines Anwendungsschreibens des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wird sich dies jedoch für den Bereich der Umsatzsteuer ab 2023 grundlegend ändern.

 

Um sicherzustellen, dass die Einnahmen der Stadt aus der Konzessionsabgabe ab 2023 gleich bleiben, ist eine Ergänzung des Konzessionsvertrages für die Sparte Wasser dahingehend erforderlich, dass es sich bei der Konzessionsabgabe um einen Nettobetrag handelt, auf den zusätzlich die darauf entfallende Umsatzsteuer zu entrichten ist.

 

Für die Sparten Strom und Gas wurde eine entsprechende Formulierung bereits in den 2021 abgeschlossenen Konzessionsvertrag mit aufgenommen.

 

Die Vertragsergänzung ist als Anlage beigefügt.

 

 

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Anlagen

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