Beschlussvorlage - 2022/1622

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Der Stadtrat beschließt, folgender Änderung der Gebührenordnung zur Erhebung von Parkgebühren im Bereich der Stadt Völklingen (straßenverkehrsrechtliche Anordnung) zustimmen:

 

§ 2 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:

"Die Parkgebühren werden wie folgt festgesetzt:

– City-Tiefgarage: 0,80 Euro je angefangene 30 Minuten, höchstens jedoch 12 Euro täglich

– Parkscheinautomaten: 0,80 Euro je angefangene 30 Minuten

– Parkuhren 0,30 Euro je angefangene 20 Minuten".

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Sachverhalt

 

 

Aufgrund der Neuregelung der §§ 2, 2b UStG müssen Städte zukünftig für alle „Parkplätze“, also abgrenzbare Räumlichkeiten, die zum öffentlichen Parken ausgewiesen sind, Umsatzsteuer berechnen und abführen, ungeachtet des Vorliegens einer öffentlichen Widmung.

 

Dies macht eine Änderung der seit 26.04.2021 geltenden Parkgebührenordnung erforderlich, indem die Parkgebühren an das neue Entgelt angepasst werden.

 

Nach derzeitiger Rechtslage wird das gebührenpflichtige Parken im Bereich von selbstständigen Parkflächen – die als Fremdvergleich auch ein „Dritter“ bewirtschaften könnte und die nach Einschätzung eines Durchschnittsbetrachters als Parkplatz anzusehen wären – zum 01.01.2023 umsatzsteuerpflichtig. Ausgenommen sind Gebühren für „Anwohnerparkplätze“ sowie solche für das Parken am Straßenrand (Parkbuchten).

Eine öffentlich-rechtliche Widmung ist für die umsatzsteuerrechtliche Einordnung unerheblich.

 

Für die Stadt Völklingen bedeutet dies, dass das Parksystem angepasst werden muss, da die Parkplätze „am Straßenrand“ von der Umsatzsteuer befreit sind, für die Parkplätze auf Plätzen hingegen Umsatzsteuer zu entrichten ist.

 

Darüber hinaus bleibt es auch für das Parken in der City Tiefgarage bei der Pflicht zur Entrichtung der Umsatzsteuer.

 

Daher wird vorgeschlagen, die Parkgebühren ungeachtet der Umsatzsteuerpflichtigkeit auf ein einheitliches Niveau anzuheben.

 

Derzeit beträgt die Parkgebühr

- am Straßenrand und auf den Parkplätzen 50 Cent je angefangene 30 min

- in der City Tiefgarage 70 Cent inklusive Umsatzsteuer je angefangene 30 min.

 

Aufgrund der im Verhältnis zu anderen Städten im Umkreis niedrigen Parkgebühren wird vorgeschlagen, die Gebühren einheitlich auf 80 Cent brutto zu erhöhen.

Die Gebühren der Parkuhren (30 ct je 20 min) bleiben aus technischen Gründen unverändert.

 

Effekte der Gebührenerhöhung:

Es wird eingeschätzt, dass die Erhöhung der Parkgebühren einen Einfluss auf die Verkehrsmittelwahl in der Stadt haben wird. Mit Erhöhung der Parkgebühren kann mit einem leichten Verlagerungseffekt in Richtung umweltfreundlicherem ÖPNV gerechnet werden.

Die angleichung der Parkgebühren auf ein einheitliches Niveau soll außerdem eine Verlagerung des Parkens in die Tiefgarage fördern.

Darüber hinaus kann die Stadt durch eine solche Erhöhung mit nicht unerheblichen Mehreinnahmen rechnen. Weitere Informationen folgen hierzu in der Sitzung.

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Anlagen

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