Beschlussvorlage - 2022/1470

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

Es wird beschlossen, die Geschäftsordnung des Stadtrates unter Punkt „XI Ausschüsse“ bzgl. der Auftragsüberschreitungen bzw. -erweiterungen wie folgt zu ändern: „für Auftragsüberschreitungen und -erweiterungen, wenn diese im Einzelfall mehr als 30 % betragen“.

Von dieser Änderung sind die Unterpunkte der nachfolgenden Ausschüsse betroffen:

a) Hauptausschuss, Pkte. 1.8.3. und 1.8.4.

 

b) Ausschuss für Wirtschaft, Kultur und Sport, Pkt. 1.1.2.

 

c) Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales, Pkte. 1.3.2. und 1.4.2.

 

d) Ausschuss für Stadtentwicklung, Pkte. 1.2.3. und 1.11.2.

 

e) Bauausschuss, Pkt. 1.2.3.

 

h) Ausschuss für Umwelt und Verkehr, Pkte. 1.1.2. und 1.8.2.

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Sachverhalt

 

Infolge der enormen Preissteigerungen im Baugewerbe ist bei allen Baumaßnahmen nicht nur im Tiefbau eine Auftragsüberschreitung von über 30% zu erwarten. Die Gründe liegen hierbei in den massiven Preissteigerungen in den Bereichen Baumaterial-, Entsorgungs- und Energiekosten. Es entstehen zudem noch Lieferschwierigkeiten, die sich auf eine längere Bauzeit auswirken und somit auch u.a. die Vorhaltekosten erhöhen.

Gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates der Mittelstadt Völklingen vom 22.08.2019 muss nach Pkt.1.2.3.für Auftragsüberschreitungen und–erweiterungen, wenn diese im Einzelfall mehr als 10 % betragen, die Baumaßnahme in den Bauauschuss zur Auftragserweiterung.

Zur Zeit muss jede Baumaßnahme in den Bauauschuss, was zu Verzögerungen der Begleichung von Abschlags- und Schlussrechnungen führt.

Nach der Rechnungsstellung der Baufirmen vergehen mit der Prüfung durch externe und interne Stellen bereits etliche Wochen bis zur Auszahlung.

Auftragserteilungen über 10% führen zu weiteren Verzögerungen infolge der Bauausschüsse etc. Zudem erfolgt in der Ferienzeit die Auszahlung der Forderung oft erst nach Monaten.

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