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Beschlussvorlage - 2022/1419

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Es wird die in der Anlage I beigefügte „11. Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen und den städtischen Hort in Völklingen“ beschlossen.

 

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Sachverhalt

 

Wie bereits in vergangenen Sitzungen dargestellt, ist es im Rahmen des Gute-KiTa-Gesetzes erforderlich die KiTa-Gebühren zu senken.

Die im Jahr 2021 beschlossene 10. Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen in Völklingen beinhaltete die Reduzierung des von den Eltern zu zahlenden Anteils der angemessenen Personalkosten von 17% auf 13%.

Die nun vierte Senkung der KiTa- und Hort-Gebühren ist gem. SBEBG (Saarländisches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz), in der zu beschließenden 11. Gebührensatzung für städtische Kindertageseinrichtungen und den städtischen Hort (Anlage I) enthalten. Die Gebühren werden zum 01.08.2022 um weitere 0,5 % gesenkt. Das heißt, dass der Anteil der Eltern von 13 % auf 12,5 % der angemessenen Personalkosten gesenkt wird. Demzufolge werden die Personalkostenzuschüsse des Landes um 0,5 % steigen.

Kalkulationsgrundlage der Elternbeiträge sind die anerkannten Personalkosten aus den Zuwendungsbescheides 2020 und den vom Fachdienst 13 mitgeteilten Personalkosten des Horts der GGTS Heidstock aus dem Jahre 2021 (Kalkulation siehe Anlage II). Die üblicherweise zu Grunde gelegten Zuwendungsbescheide des Ministeriums sind für das Jahr 2021 bisher nicht zugegangen. Auf Rückfrage beim Ministerium für Bildung und Kultur wurde mitgeteilt, dass diese erst in ca. 3 Monaten abgearbeitet werden können und erst dann die Zuwendungsbescheide 2021 an die Stadt Völklingen versandt werden. Um die Gebührenreduzierung zeitnah weitergeben zu können, wurde als Grundlage der Berechnung die anerkannten Kosten der Kindertages-einrichtung aus dem Jahre 2020 zugrunde gelegt.

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Anlagen

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