ALLRIS net

Beschlussvorlage - 2022/1421

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren
Beschlussentwurf

…Der 

1. Der Abwägungsvorlage wird zugestimmt.

2. Der Bebauungsplan, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B), wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Reduzieren

Sachverhalt

 

Der Rat der Stadt Völklingen hat in seiner Sitzung am 24.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. VIII/55 "Teilgebiet der ehemaligen Schlackenbrechanlage" im Stadtteil Wehrden beschlossen.  Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Revitalisierung einer brachliegenden Fläche zwischen der Bundesautobahnanschlussstelle Völklingen-Wehrden der BAB 620 im Westen, der Bahntrasse im Südosten sowie der Kurt-Nagel-Straße im Nordosten. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst eine Fläche von ca. 1,3 ha. Es besteht ein konkretes Ansiedlungsinteresse des benachbarten Amazon-Verteilzentrums hier eine Stellplatzanlage für Elektro-Lieferfahrzeuge (E-Vans) zu errichten.

In gleicher Sitzung des Stadtrates wurde dem vorgelegten Entwurf des Bebauungsplans nebst Begründung zugestimmt. Diesem Entwurf lagen bereits eine entsprechende Verkehrsuntersuchung, eine fachliche Stellungnahme zur Entwässerung, eine schalltechnische Untersuchung und ein grünordnerischer Fachbeitrag mit artenschutzrechtlicher Prüfung zugrunde.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt. Im beschleunigten Verfahren kann u.a. von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

 

Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und den genannten Gutachten hat nun in der Zeit vom 20.04.2022 bis einschließlich 23.05.2022 zur formellen Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger in Anwendung von § 3 Abs.2 BauGB öffentlich ausgelegen. Von Seiten der Bürgerinnen und Bürger wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB fand vom 01.04.2022 bis zum 06.05.2022 statt. Von den angeschriebenen 64 Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbarkommunen haben 24 Stellen geantwortet. In 11 Antwortschreiben wurden dabei relevante Anregungen, zusätzliche Informationen oder Hinweise gegeben, die je nach Bedeutung für den Bebauungsplan in die Begründung, als nachrichtliche Übernahme oder als Hinweise im Anhang zu den Textfestsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen wurden (s. Abwägungs- und Beschlussvorlage).  Von den der Auslegung beigefügten Gutachten wurde nur der Bericht zur schalltechnischen Untersuchung geringfügig ergänzt, die sonstigen Gutachten entsprechen der Version, wie sie zum Bebauungsplanaufstellungsbeschluss vorgelegt worden waren. Aus der Einstellung der eingegangenen Stellungnahmen in die Abwägung ergibt sich kein Erfordernis einer relevanten Änderung des Bebauungsplanentwurfs, so dass dieser als Satzung beschlossen werden kann.

 

Satzungsbeschluss

Die Verwaltung empfiehlt nach Prüfung der vorliegenden Stellungnahmen der gehörten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wie in der Anlage (Abwägungs- und Beschlussvorlage) aufgeführt gemäß § 1 Abs. 7 BauGB abzuwägen und dem Bebauungsplan in seiner vorliegenden Form (s. Anlage) zuzustimmen. Somit kann der Bebauuungsplan gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung gebilligt werden. Mit der Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplans als Satzung tritt dieser in Kraft.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...