Beschlussvorlage - 2022/1369-005

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1.)

Es wird folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen:

 

(Einzusetzen: Haushaltssatzung gemäß Anlage 1)

 

2.)

Zu Lasten des Haushaltes 2023 werden in den Haushalt 2022 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 3.900.000 € eingestellt:

- USK 13000.94120 - Umbau des Feuerwehrgerätehauses "Fontanestraße": 900.000 €

- USK 21102.95100 - Ausbau der Turnhalle für Mehrzwecknutzung Grundschule Fürstenhausen: 250.000 €

- USK 46470.94500 - Neubau Evangelische Kindertagesstätte "Uttersbergstraße": 500.000 €

- USK 46490.96000 - Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte am Nordring: 1.500.000 €

- USK 57000.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Stadtbad: 600.000 €

- USK 63000.96654 - Gehwegausbau „Püttlinger Straße“: 150.000 €

 

3.)

Zu Lasten des Haushaltes 2024 werden in den Haushalt 2022 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 2.000.000 € eingestellt:

- USK 46490.96000 - Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte am Nordring: 1.100.000 €

- USK 57000.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Stadtbad: 900.000 €

 

4.)

Zu Lasten des Haushaltes 2025 werden in den Haushalt 2022 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 900.000 € eingestellt:

- USK 57000.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Stadtbad: 900.000 €

 

5.)

Das vorliegende Investitionsprogramm 2020 bis 2025 wird mit folgenden Jahresinvestitionssummen beschlossen:

2020: 11.984.500 €

2021: 18.326.110 €

2022: 25.675.000 €

2023: 22.337.000 €

2024: 19.775.500 €

2025: 8.479.000 €

 

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Sachverhalt

 

 

Der Hauptaussschuss hat in seiner Sitzung am 12.05.2022 dem Entwurf des Ergebnishaushaltes gemäß Vorlage Nr. 2022/1369-002 mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Verwaltung zur Sitzung des Stadtrates noch insoweit Einsparungen bzw. Einnahmeverbesserungen vornimmt, dass der Haushalt die Defizitobergrenze in 2022 einhält. Bezüglich des Investitionsprogrammes wurde dem Verwaltungsvorschlag unverändert zugestimmt.

 

Dem Auftrag des Hauptausschusses folgend, wurden noch folgende Einnahmeverbesserungen in den Ergebnishaushalt aufgenommen:

 

USK 11300.10000 - Verwaltungsgebühren im Bereich "Öffentliche Ordnung": + 5.000 €

Hierunter fallen u.a. die Gebühren für Sondernutzungserlaubnisse. Die Mehreinnahmen resultieren aus dem Betrieb von Corona-Teststationen auf öffentlichen Flächen.

 

USK 20000.17100 - Personalkostenanteil Land (GGTS-Hort): + 10.000 €

Die Veranschlagung höherer Einnahmen resultiert aus der aktuellen tatsächlichen Einnahmesituation.

 

USK 68000.14200 - Miete Stellplätze City-Tiefgarage: + 3.000 €

Die Veranschlagung höherer Einnahmen resultiert aus der aktuellen tatsächlichen Einnahmesituation.

 

USK 88000.11100 - Benutzungsentgelt Schwimmsteganlage: + 2.500 €

Durch die Festvermietung von Liegeplätzen haben sich die Einnahmen erhöht.

 

Insgesamt bedeutet dies eine Einnahmeverbesserung um 20.500 €.

 

 

 

Das strukturelle Defizit beträgt dadurch jetzt noch 1.735.530 €. Die Defizitobergrenze von 1.741.000 € wird nun um 5.470 € unterschritten und das Ziel eines genehmigungsfähigen Ergebnishaushaltes erreicht.

 

 

Auch das Investitionsprogramm wurde noch einmal kritisch überprüft. Als Ergebnis der Überprüfung wurden folgende Maßnahmen von 2022 nach 2023 verschoben:

 

USK 56200.94150 - Umfassende Sanierungsarbeiten Hermann-Neuberger-Halle; hier: Teilprojekt Zaunanlage: 40.000 €

 

USK 61520.95030 - Sanierung unteres Wehrden; hier: Teilprojekt "Umfeldgestaltung interkulturelles Kompetenzzentrum Saarstraße": 240.000 €

(Anmerkung: Beim in 2022 verbleibenden Teilprojekt " Neugestaltung Im Gerstengarten" wurde der Ansatz aufgrund der zwischenzeitlich vorliegenden Kostenberechnung um 40.000 € erhöht.)

 

USK 63000.96534 - Steg Stadionstraße vor Schwimmbad : 40.000 €

 

Die Investitionssumme 2022 vermindet sich dadurch von bisher 25.960.000 € um 285.000 € auf neu 25.675.000 €.

 

Das Kreditvolumen sinkt von bisher 16.310.885 € um 151.666 € auf neu 16.159.219 €.

(Anmerkung: Das Projekt "Umfeldgestaltung interkulturelles Kompetenzzentrum Saarstraße" wird zu 2/3 aus Städtebauförderungsmitteln bezuschusst.)

 

 

Zur Beschlussfassung sind daher folgende Unterlagen in aktueller Fassung als Anlagen beigefügt::

- Haushaltssatzung 2022

- Gesamtergebnishaushalt 2022

- Gesamtfinanzhaushalt 2022

- Berechnungsblätter Normalentwicklung

- Berechnungsblatt strukturelles Defizit

- Investitionsprogramm 2020 - 2025 gemäß städt. Muster

- Investitionsprogramm 2020 - 2025 gemäß Muster nach Anlage 8a VV zur KommHVO


 

 

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Anlagen

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