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Beschlussvorlage - 2022/1368

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Gegen die Planungen der Gemeinde Überherrn (Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Industriegebiet Linsler Feld“; Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Überherrn für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Industriegebiet Linsler Feld“) bestehen seitens der Stadt Völklingen keine Einwände.

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Sachverhalt

 

Die Gemeinde Überherrn beabsichtigt, in Zusammenarbeit mit der gwSaar Wirtschaftsförderung Saar GmbH die Erschließung des Industriegebietes „Linsler Feld“ vorzubereiten. Aktuell sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung des Unternehmens SVOLT zwecks Bau und Betrieb eines Batteriezellwerkes mit einer Endausbaustufe von 24 GWh geschaffen werden.

Die Planunterlagen können unter folgendem Link heruntergeladen werden:

https://ueberherrn.de/fruehzeitige-beteiligung-der-oeffentlichkeit/

Die Stadt Völklingen wurde mit Schreiben vom 06.04.2022 an der Planung beteiligt. Der Stadt wurde die Abgabe einer Stellungnahme bis zum 09.05.2022 eingeräumt. Fristverlängerung wurde bereits beantragt, bis zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage allerdings noch nicht gewährt.

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