Beschlussvorlage - 2022/1354
Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsmannsbezirk II Völklingen-West
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Ortsrat Völklingen
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Entscheidung
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13.04.2022
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vertagt
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18.05.2022
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ungeändert beschlossen
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Sachverhalt
Der Schiedsmannsbezirk ist seit längerer Zeit nicht besetzt. Eine Neuwahl ist deshalb erforderlich.
Gemäß § 3 Abs. (2) Saarländische Schiedsordnung (SSchO) soll die Gemeinde die Wahl von Schiedspersonen in geeigneter Form bekanntmachen, damit sich interessierte Bewerber/Bewerberinnen der Wahl stellen können. Eine entsprechende Veröffentlichung erfolgte daher im Völklinger Wochenspiegel am 19.03.2022 und in den Völklinger Stadtnachrichten am 29.03.2022. Interessierte Bewerber/Bewerberinnen konnten sich bis zum 09.04.2022 bewerben.
Frau Yasemin Terzioglu hat mit E-Mail vom 04.04.2022 ihr Interesse an der Wahl zur Schiedsfrau bekundet.
(Bewerbungsschreiben ist als Anlage beigefügt)
Der Vollständigkeit halber werden noch folgende Informationen gegeben:
§ 2 (Eignung) der Saarl. Schiedsordnung (SSchO) lautet wie folgt:
Abs. 1
Zu Schiedspersonen können Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.
Abs. 2
Das Amt kann nicht bekleiden
1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. wer wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet ist.
Abs. 3
In das Amt soll nicht berufen werden,
1. wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat;
2. wer nicht in dem Schiedsmannsbezirk wohnt;
3. wer durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Gemäß § 3 Saarl. Schiedsordnung vom 19.04.2001 erfolgt die Wahl der Schiedsleute durch den Ortsrat für die Dauer von 5 Jahren.
Anlagen
Nr. | Name | Status | Größe |
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1
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(wie Dokument)
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136,5 kB
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