Beschlussvorlage - 2022/1353

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Herr Frank Ecker, wohnhaft im Waldwinkel 21 in 66333 Völklingen wird zum Schiedsmann für den Bezirk I Völklingen-Ost-Röchlinghöhe für die Dauer von 5 Jahren gewählt.

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Sachverhalt

 

Der Vorgänger legt das Amt aus persönlichen Gründen nieder. Eine Neuwahl ist deshalb erforferlich.

 

Gemäß § 3 Abs. (2) Saarländische Schiedsordnung (SSchO) soll die Gemeinde die Wahl von Schiedspersonen in geeigneter Form bekanntmachen, damit sich interessierte Bewerber/Bewerberinnen der Wahl stellen können. Eine entsprechende Veröffentlichung erfolgte daher im Völklinger Wochenspiegel am 19.03.2022 und in den Völklinger Stadtnachrichten am 29.03.2022. Interessierte Bewerber/Bewerberinnen konnten sich bis zum 09.04.2022 bewerben.

 

Herr Frank Ecker hat mit E-Mail vom 13.03.2022 sein Interesse an der Wahl zum Schiedsmann bekundet.

 

(Bewerbungsschreiben ist als Anlage beigefügt)

 

 Der Vollständigkeit halber werden noch folgende Informationen gegeben:

 

 § 2 (Eignung) der Saarl. Schiedsordnung (SSchO) lautet wie folgt:

 

Abs. 1

 

Zu Schiedspersonen können Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.

 

Abs. 2

 

Das Amt kann nicht bekleiden

 

1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt; 

 

2. wer wegen geistiger und körperlicher Gebrechen zu dem Amt nicht geeignet ist.

 

 

 

 

Abs. 3

 

In das Amt soll nicht berufen werden,

1. wer das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat;

2. wer nicht in dem Schiedsmannsbezirk wohnt;

3. wer durch sonstige, nicht unter Absatz 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

 

 Gemäß § 3 Saarl. Schiedsordnung vom 19.04.2001 erfolgt die Wahl der Schiedsleute durch den Ortsrat für die Dauer von 5 Jahren.

 

 

 


 

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Anlagen

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