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Beschlussvorlage - 2022/1351

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Dem Vorhaben wird zugestimmt.

Die erforderlichen Mittel werden unter dem Untersachkonto 21107.94700 zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch einen 75 %igen LEADER-Zuschuss. Der Eigenanteil in Höhe von 79.000 € wird durch Umbuchung von Restmitteln vom Untersachkonto 21107.94500 in Höhe von 60.000 € und vom Untersachkonto 21105.93510 in Höhe von 19.000 € dargestellt.

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Sachverhalt

 

Der Spielplatz der Grundschule Lauterbach ist in die Jahre gekommen. Der schlechte bauliche Zustand wird seit mehreren Jahren thematisiert, ein dringend erforderlicher Neubau hat sich bislang, u.a. aus finanziellen Gründen, verzögert.

Durch die Initiative mehrerer Stadtteilakteure erhält das Vorhaben neuen Schwung mit der Idee, an der Stelle des Kinderspielplatzes auch eine Bewegungswerkstatt nach dem Vorbild der LEADER-geförderten Bewegungswerkstätten in der österreichischen LEADER-Region „Außerfern“ zu errichten.

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass der Schulhof der Grundschule Lauterbach sich in unmittelbarer Nähe des zuvor beschriebenen öffentlichen Spielplatzes befindet und die Grundschulkinder sowohl den Schulhof, wie auch den Spielplatz nutzen. Auch der Schulhof der Grundschule Lauterbach sollte dringend saniert werden und eine entsprechende Aufwertung erhalten. Die im Haushalt eingestellten finanziellen Mittel zur Schulhofsanierung sind reichen jedoch nicht aus, eine so attraktive Bewegungswerkstatt, wie durch die durch das LEADER-Projekt geförderte Maßnahme umzusetzen. Die Aufwertung, die das gesamte Gelände um die Schule, den Schulhof und den öffentlichen Spielplatz erfährt, könnten mit eigenen Mitteln nicht dargestellt werden.

Der Standort an der Grundschule Lauterbach eignet sich hervorragend für eine Bewegungswerkstatt, weil sich in unmittelbarer Nähe auch die Kindertagesstätte, die Versammlungsräume der AWO Lauterbach e.V. und auch die Lauterbachhalle befinden. Der gesamte Aufenthaltsbereich ist fußläufig in wenigen Minuten erreichbar. Der Schulhof der Grundschule Lauterbach ist, wie zuvor schon beschrieben, mit dem oben erwähnten Spielplatz verbunden.

Mit dem Projekt soll ein Begegnungsort für alle Altersgruppen geschaffen werden, in dem sich die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kinder wohl fühlen, sich entspannen und proaktiv auf ihre körperliche und geistige Gesundheit achten können.

Beabsichtigt ist, dass die geplante Bewegungswerkstatt auch für Menschen mit Behinderung, genutzt werden kann. Außerdem wird darauf geachtet, dass durch Begrünungsmaßnahmen ausreichende Beschattungsmöglichkeiten geschaffen werden.

Eingebunden in den Partizipationsprozess können beispielsweise Kinder aus der Grundschule und der FGTS Lauterbach, der dortigen Kindertageseinrichtung, der Mitglieder von Sportvereinen, der Mitglieder des Dorfvereins Lauterbach, die Mitglieder des AWO-Ortsvereins Lauterbach sowie weitere Engagierte und Interessierte ihre Anregungen und Vorschläge für die Bewegungswerkstatt einbringen.

Im Zuge der Planung der Bewegungswerkstatt soll auch eine Neuordnung der Erschließungssituation erfolgen (Zuwegung, Parkplätze).

Die Schulleitung der Grundschule Ludweiler / Lauterbach wurde miteingebunden und hat sich positiv über das Vorhaben geäußert. Insbesondere im Hinblick auf den dringend zu sanierenden Schulhof wäre die Maßnahme dazu geeignet, eine Aufwertung des Schulhofes zu erfahren, die ohne die geförderte Maßnahme finanziell nicht umsetzbar wäre.

Das Projektvorhaben wurde im LEADER-Programm bereits angemeldet. Ein positiver Beschluss des Ortsrates Lauterbach vom 16.02.22 liegt vor. Am 30.03.2022 wurde in der Schulkonferenz an der Grundschule Ludweiler/ Lauterbach ebenfalls ein positiver Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme gefasst. Die Schulbehörde ist bereits um Genehmigung gebeten worden, da die Maßnahme unter Einbeziehung des Schulgeländes geplant werden soll. Eine Rückmeldung der Schulbehörde steht noch aus, ist aber in Kürze zu erwarten.

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Finanzielle Auswirkungen

 

Die Projektkosten belaufen sich, nach einer ersten Kostenschätzung, auf rund 316.000,00 €.

Die erforderlichen Mittel werden unter dem Untersachkonto 21107.94700 zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt durch einen 75 %igen LEADER-Zuschuss. Der Eigenanteil in Höhe von 79.000 € wird durch Umbuchung von Restmitteln vom Untersachkonto 21107.94500 in Höhe von 60.000 € und vom Untersachkonto 21105.93510 in Höhe von 19.000 € dargestellt.

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