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Beschlussvorlage - 2022/1316-001

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

  Es wird beschlossen, das Feuerwehrgerätehaus des Löschbezirks Stadtmitte am Standort "Gelände der ehemaligen Mühlgewannschule" neu zu bauen.

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Sachverhalt

 

 Es wird auf die Vorlage 2022/1316 verwiesen.

Dem Hauptausschuss wurde in seiner Sitzung am 07.03.2022 die Vorteilhaftigkeitsanalyse alternativer Investitionsmöglichkeiten bezüglich eines Feuerwehrgerätehaus Stadtmitte von den Ansprechpartnern der W+ST vorgestellt. Diesbezüglich soll nun eine Entscheidung hinsichtlich der beiden Alternativen

- Umbau und Erweiterung des vorhandenen Feuerwehrgerätehauses und

- Neubau eines Feuerwehrgerätehauses am Standort ehem. Schulhof der Mühlgewannschule

getroffen werden.

 

Hinsichtlich der denkmalrechtlichen Situation am Standort Mühlgewannschule wird ergänzend Folgendes mitgeteilt:

Das Landesdenkmalamt steht grundsätzlich der Entwicklung des Umfeldes der ehemaligen Schule sehr positiv gegenüber.Die städtebaulichen Potentiale, die durch den Rückbau der ehemaligen Turnhalle in Bezug auf eine neu definierten Parzellengestaltung mit neuen Blickverbindung entstehen, sind ihrer Meinung äußerst interessant.Gerade das Umfeld des Rathauses und die bislang unbefriedigende städtebaulichen Anbindung zur Versöhnungskirche könnte durch eine entsprechende Entwicklung des Areals deutlich aufgewertet werden. Die Entwicklung der Gebäude für die künftige Nutzung der Feuerwehr sollten daher unter dem Aspekt einer Entwicklung im Umfeld des Einzeldenkmals „Schule Mühlgewann“ und den angesprochenen städtebaulichen Potentiale ein richtungsweisende qualitativ hochwertige Gestaltung besitzen.

 

Da die Möglichkeit eines Einbaus von Wohnungen für Feuerwehrangehörige im Gebäude der ehem. Mühlgewannschule generell denkbar erscheint, wurde auch zu dieser Thematik das Landesdenkmalamt befragt. Hierzu wurde mitgeteilt, grundsätzlich die Überlegungen zu begrüßen, durch Einbau von Wohnungen im Schulgebäude einen nachhaltigen Erhalt des Baudenkmals zu sichern. Jedoch sei im Interesse des Landesdenkmalamtes, nach Einbeziehung weitergehender Planungsgrundlagen zur städtebaulichen Entwicklung und konkreten Planungen, die die Nutzungsveränderungen darstellen, in Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung zu erteilen.

Derzeit ist der Einbau von Wohnungen jedoch seitens der Stadtverwaltung nicht geplant.

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

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