Beschlussvorlage - 2022/1324

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1:

 

Der Jahresabschluss der Stadt Völklingen zum 31. Dezember 2017 wird wie folgt festgestellt:

 

Bilanzsumme:                   365.225.871,11 €

Allgemeine Rücklage:    80.266.391,08 €

Ausgleichsrücklage:                            0,00 €

Jahresfehlbetrag:           7.300.714,49 €

 

 

2:

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 7.300.714,49 € ist durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage abzudecken.

 

 

3:

 

Dem Herrn Oberbürgermeister wird für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 Entlastung erteilt.

 

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Sachverhalt 

Die Stadt Völklingen hat mit Wirkung vom 1. Januar 2008 die Umstellung ihres Haushalts- und Rechnungswesens auf die Doppik vollzogen.

Die Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 erfolgte auf der Grundlage des § 99 KSVG in Verbindung mit den §§ 37 – 45 KommHVO und den hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2017 ist die Reintegration des „Grundstücks- und Gebäudemanagementbetriebes der Mittelstadt Völklingen“ (GGM) zum 01. Januar 2017 berücksichtigt. Dieser wurde durch den einstimmigen Stadtratsbeschluss vom 25. Februar 2016 zum 31. Dezember 2016 aufgelöst und organisatorisch in die allgemeinen Verwaltungsstrukturen des Kernhaushaltes zurückgegliedert. Auf Basis der vorläufigen, noch nicht festgestellten Bilanz des GGM zum 31. Dezember 2016 wurden vom Kernhaushalt die Bestände zum 01. Januar 2017 vollständig übernommen.

Gemäß den Vorschriften des Gesetzes über das neue kommunale Rechnungswesen im Saarland sowie den Vorschriften des KSVG hatte die Oberbürgermeisterin das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Völklingen mit der Pflichtprüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Völklingen beauftragt.

Die Abschlussprüfung wurde auftragsgemäß vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Völklingen durchgeführt. Der Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Völklingen datiert vom 07. März 2022 und führte zu keinen Einwendungen.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 schließt mit folgenden Zahlen ab:

 

Bilanzsumme:                      365.225.871,11 €

Allgemeine Rücklage:            80.266.391,08 €

Ausgleichsrücklage:                               0,00 €

Jahresfehlbetrag:                     7.300.714,49 €

 

Das jahresbezogene Defizit laut Ergebnisplan 2017 in Höhe von 15,8 Mio € hat sich im Ergebnis um 8,5 Mio € verbessert.  Die Ergebnislage der Haushaltswirtschaft in 2017 wurde gegenüber dem Vorjahr mit um 3,3 Mio € höherem Gewerbesteueraufkommen geprägt. Darüber hinaus beeinflusst die Ergebnislage weiterhin negativ die zu zahlende Regionalverbandsumlage mit 26,1 Mio € (2016 25,0 Mio €).

Weitere Erläuterungen zum Jahresabschluss 2017 können in der Sitzung gegeben werden, in welcher auch die Vertreter des Rechnungsprüfungsamtes anwesend sein werden.

Eine Ablichtung des Schlussberichtes über die Jahresabschlussprüfung 2017 ist als Anlage beigefügt.

Es wird noch darauf hingewiesen, dass zu diesem Tagesordnungspunkt eine besondere Vorsitzende oder ein besonderer Vorsitzender zu bestellen ist.

 

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Anlagen

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