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Beschlussvorlage - 2022/1282

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Die Satzung für Ehrengeschenke und Glückwünsche bei Ehe- und Altersjubiläen (siehe Anlage) wird beschlossen.

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Sachverhalt

 

Die Stadt Völklingen gratuliert Bürgerinnen und Bürgern aus Anlass eines Ehe- oder Altersjubiläums sowie bei Ehrenpatenschaften des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin. Die Gratulanten erhalten ein Glückwunschschreiben des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin, ggfs. auch ein Geld- bzw. Blumengeschenk.


Im Hinblick auf die von der Kommunalaufsicht geforderten Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung und den aktuellen Haushaltsberatungen sollen die Regelungen für Ehrengeschenke bei Ehe- und Altersjubiläen sowie Ehrenpatenschaften neu festgelegt werden. Die Festlegung soll in Form einer Satzung nach § 12 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) erfolgen.

 

Die Ehrengeschenke sind gemäß Ratsbeschluss vom 12. Dezember 2013 bisher wie folgt festgelegt:

 

Altersjubiläen

Ab dem 80. Lebensjahr (Ausnahme: Personen mit Auskunftssperre, Übermittlungssperre nach § 35 Abs. 2 Meldegesetz) erhalten ein Glückwunsch-schreiben des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin. Anlässlich der Vollendung des 80. und 90. Lebensjahres sowie ab dem 100. Lebensjahr jährlich erhalten die Jubilare Blumen. Ab dem 100. Geburtstag erhalten die Jubilare zusätzlich ein Geldgeschenk von 50 Euro.


Ehejubiläen

Anlässlich folgender Ehejubiläen erhalten die Jubilare ein Glückwunschschreiben des Oberbürgermeisters/der Oberbürgermeisterin sowie ein Blumenpräsent im Wert von:

Goldene Hochzeit (50 Jahre) - 25,00 Euro
Diamantene Hochzeit (60 Jahre) - 50,00 Euro
Eiserne Hochzeit (65 Jahre) - 75,00 Euro
Steinerne Hochzeit (67,5 Jahre) - 100,00 Euro
Gnadenhochzeit (70 Jahre) - 100,00 Euro

Ehrenpatenschaften

Bei Übernahme der Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten/der Bundespräsidentin überreicht die Stadt Völklingen ein Geldgeschenk von 50 Euro.

Die Geldpräsente erfolgen als „Völklinger Einkaufsgutschein“.

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Finanzielle Auswirkungen

 

Der jährliche Mittelansatz für die Ehrungen (Produkt 11.03.01.00, Sachkonto 529900) ist von der Alters- und Bevölkerungsstruktur abhängig und variiert daher von Jahr zu Jahr.

 

Aufgrund der aktuellen Hochrechnung/Schätzung ist für das restliche Jahr 2022 noch mit einer Einsparung von voraussichtlich 4.100 Euro im Vergleich zum bisher angemeldeten Mittelansatz (bei der Anwendung der bisherigen Richtlinie) zu rechnen.

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