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Beschlussvorlage - 2021/1053-006

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

Der Umsetzung der als Anlage 1 beigefügten Auflistung bezüglich Ausgabenminderungen und Einnahmeverbesserungen mit dem Ziel der Erreichung genehmigungsfähiger Haushalte für die Haushaltsjahre 2022 ff wird zugestimmt.

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

 

Auf die bisherigen Erläuterungen zu diesem Thema wird verwiesen.

 

Aufgrund neuer Erkenntnisse wurden die Zahlen noch einmal aktualisiert. Als Veränderungen zu nennen sind folgende Sachverhalte:

 

Bei der Beamtenbesoldung ergeben sich infolge der inhaltsgleichen Übertragung des Tarifabschlusses der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) auf den Beamtenbereich Mehrkosten in Höhe von 57.517 € (maßgeblich verursacht durch die Corona-Sonderzahlung). Bei den Tarifbeschäftigten ergibt sich dagegen auf der Grundlage des aktuellen Stellenplanentwurfes für 2022 gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung eine Kostenreduzierung um 100.957 €. Kumulativ führt dies bei den Personalkosten noch zu einer Einsparung von 43.440 €.

 

Der Mittelansatz beim USK 02000.54100 - Kosten der Reinigung Neues Rathaus - in Höhe von 348.140 € beinhaltet in 2022 auch die Reinigung der Rathausfassade mit 150.000 €. Diese Reinigung wird auf 2023 verschoben. Im Gegenzug müssen allerdings auf der Grundlage des jetzt vorliegenden vorläufigen Jahresergebnisses für 2021 die Ansätze für die Kosten der Fremdreinigung in den Schulen (USK 21100.54100) um 35.000 € und in den Kindertagesstätten (USK 46410.54100 - 46460.54100) um 45.000 € erhöht werden. Grund hierfür sind die coronabedingten Sonderreinigungen, die uns auch noch in 2022 weiter begleiten werden. Es verbleibt eine Kostenersparnis von 70.000 €.

 

Weiterhin werden auf der Einnahmeseite basierend auf dem Vorjahresergebnis der Ansatz für die Vergnügungssteuer (USK 90000.02100) um 150.000 € auf 1.400.000 €  und der Ansatz für die Erstattung von Miet- und Nebenkosten durch den Regionalverband Saarbrücken (USK 42100.16200) von bisher 50.000 € auf neu 100.000 € erhöht.

 

Für dringend notwendige Reparaturmaßnahmen an den Notwasserversorgungsanlagen muss derAusgabeansatz bei USK 14000.50110 - Bauliche Unterhaltung der Notwasserversorgungsanlagen um 65.000 € auf neu 115.000 € erhöht werden. Auch der Ausgabeansatz bei USK 91000.84100 - Verwahrentgelte an Kreditinstitute muss um 30.000 € auf 40.000 € angehoben werden.

 

Bei einer Umsetzung der in der Auflistung aufgeführten Maßnahmen ohne Steuererhöhungen ergibt sich für das Haushaltsjahr 2022 nun ein strukturelles Defizit von 3.004.530,22 €. Die zulässige Defizitobergrenze von 1.741.000 € wird dadurch um 1.263.530,22 € überschritten.

 

In 2023 steigt das strukturelle Defizit ohne Steuererhöhungen auf 4.945.175,60 €. Die zulässige Defizitobergrenze von 871.000 € wird damit um 4.074.175,60 € überschritten.

 

Ab dem Jahr 2024 soll der Haushalt strukturell ausgeglichen sein. Nach der derzeitigen Finanzplanung (ohne Steuererhöhungen) beläuft sich jedoch das strukturelle Defizit in 2024 auf 3.344.457,62 € und in 2025 auf 2.468.978,09 €.

 

In den Anlagen 2 bis 5 sind der Ergebnishaushalt, der Finanzhaushalt, die Berechnungsblätter der Normalentwicklung 2022 bis 2025 sowie die Berechnung des strukturellen Defizits jeweils ohne Steuererhöhungen dargestellt.

 

Bei Umsetzung der in der Auflistung aufgeführten Maßnahmen mit Steuererhöhungen ergibt sich folgendes Bild:

 

Für das Haushaltsjahr 2022 ergibt sich ein strukturelles Defizit von 1.632.530,22 €. Die zulässige Defizitobergrenze wird dadurch um 108.469,78 € unterschritten.

 

In 2023 beträgt das strukturelle Defizit 1.946.175,60 €. Die zulässige Defizitobergrenze wird damit immer noch um 1.075.175,60 € überschritten.

 

In 2024 beläuft sich das strukturelle Defizit noch auf 281.457,62 €, während sich für 2025 ein Plus von 650.021,91 € ergibt.

 

In den Anlagen 6 bis 9 sind der Ergebnishaushalt, der Finanzhaushalt, die Berechnungsblätter der Normalentwicklung 2022 bis 2025 sowie die Berechnung des strukturellen Defizits jeweils mit Steuerhöhungen dargestellt.



Fazit:

 

Bei einer Umsetzung der vorgeschlagenen Haushaltsverbesserungen (einschl. Steuererhöhungen) wird für 2022 ein genehmigungsfähiger Haushalt erreicht. Für 2023 ff sind noch weitere Anstrengungen notwendig.

 

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