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Informationsvorlage - 2021/1215

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Struktur und Genehmigungsdirektion Süd des Landes Rheinland-Pfalz hat der Stadt Völklingen mitgeteilt, dass die Betreibergesellschaft des Fashion-Outlet-Center Zweibrücken eine Erweiterung der Gesamtverkaufsfläche von derzeit 21.000 m² auf 29.500 m² anstrebt.

Dazu soll ein Raumordnungsverfahren eingeleitet werden.

Im Jahre 1997 wurde die Genehmigung des Fashion-Outlet-Center Zweibrücken in die Wege geleitet. Nach hiergegen erhobenen Klagen wurde die maximale Verkaufsfläche auf 21.000 m² begrenzt; nach mehreren Erweiterungen wurde diese Verkaufsflächenobergrenze in 2010 erreicht.

Auch die Stadt Völklingen hatte sich seinerzeit für eine Begrenzung der Verkaufsfläche stark gemacht, ließen doch die prognostizierten Kaufkraftabflüsse auch negative Auswirkungen auf die Völklinger City befürchten.

Vor der förmlichen Einleitung des Raumordnungsverfahrens haben die zu beteiligenden Stellen die Möglichkeit, die eingereichten Antragsunterlagen auf ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. Am 15. November fand dazu eine Antragskonferenz statt.

Im Hinblick auf die Auswirkungsanalyse (erwarteter Umsatzrückgang des jeweiligen örtlichen Einzelhandels in der Zone II des FOC-Einzugsgebietes, zu der auch die Stadt Völklingen gehört) wurde seitens der Stadtverwaltung eingefordert, dass angesichts der Kaufkraftprognosen die dortigen Mittelzentren stärker in den Fokus rücken sollten und hier ergänzende bzw. eingehendere Berechnungen vorgenommen werden.

 

Im Frühjahr 2022 soll das eigentliche Raumordnungsverfahren eingeleitet werden. In dieser Phase wird die Stadt Völklingen offiziell Stellung beziehen (inklusive Beteiligung der entsprechenden Gremien).

 

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Anlagen

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