Beschlussvorlage - 2021/1201
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Geschäftsordnung - Einführung einer 3G-Regelung für die Teilnahme an Sitzungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage entschieden)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- zuständig:
- Verwaltungsmanagement
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsrat Völklingen
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Entscheidung
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Dec 9, 2021
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Beschlussentwurf
…
(1) Die Teilnahme an Sitzungen des Ortsrates ist nur den Mitgliedern gestattet, die gegen SARS-CoV-2 geimpft sind, in Bezug auf die Krankheit als genesen gelten oder einen negativen Test vorweisen können, der nachweislich nicht älter als 24 Stunden ist (3G-Regelung).
(2) Der Nachweis über die erfolgte Impfung oder Genesung bzw. das Zertifikat über den negativen Test ist im Eingangsbereich des Sitzungsgebäudes vorzuzeigen. Geimpften und Genesenen steht es frei, in die Speicherung ihres Status bei der Verwaltung einzuwilligen. In diesem Fall entfällt die Pflicht aus Satz 1.
(3) Bei fehlendem Nachweis kann vor Beginn der Sitzung ein kostenloser Eigentest durchgeführt werden, der von der Stadt Völklingen bereitgestellt wird. Die getestete Person darf erst dann an der Sitzung teilnehmen, wenn der Eigentest ein gültiges negatives Ergebnis aufweist.
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.11.2021 einen ähnlich lautenden Beschluss zur Einführung der 3G-Regel im Hinblick auf die sich verschlechternde pandemische Lage getroffen.
Die getroffenen Regelungen werden auch zur Beschlussfassung in den Ortsräten empfohlen.
Ergänzend ist auszuführen, dass Frau Oberbürgermeisterin Blatt als Vorsitzende des Rates für die Zuschauer in öffentlichen Sitzungen des Stadtrates eine adäquate Regelung im Rahmen ihres Hausrechtes verfügt hat. Sie lautet wie folgt:
„Im Rahmen des Hausrechtes gemäß § 43 Abs. 1 KSVG verfüge ich für die Teilnahme als Zuschauer an Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie der Beiräte, dass ab sofort die sogenannte "3G-Regelung" anzuwenden ist.
Danach ist die Teilnahme an diesen Sitzungen nur Personen gestattet, die gegen SARS-CoV-2 geimpft sind, in Bezug auf die Krankheit als genesen gelten oder einen negativen Test vorweisen können (entweder einen Antigen-Schnelltest, ausgestellt von einer qualifizierten Stelle, der nicht älter als 24 Stunden ist – keine Eigentestung - oder einen PCR-Test, der nicht älter als 48 Stunden alt ist).
Desweiteren verfüge ich, dass während des Aufenthaltes in den Sitzungsräumlichkeiten eine medizinische Schutzmaske zu tragen ist.“
Nach einem Rundruf bei allen Ortsvorstehern haben diese als das Hausrecht ausübende Vorsitzende des Ortsrates entschieden, diese Regelung auch für die Zuschauer der jeweiligen Ortsratssitzungen zu übernehmen, so dass einheitliche Vorgaben für die Zuschauer des Stadtrates und seiner Ausschüsse sowie die 3 Ortsräte gegeben sind.