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Beschlussvorlage - 2021/1187

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

1.)

Dem als Anlage 1 beigefügtem Wegenutzungsvertrag für das Elektrizitätsversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Stadt Völklingen (Stromkonzessionsvertrag) wird zugestimmt.

 

2.)

Dem als Anlage 2 beigefügtem Wegenutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in der Stadt Völklingen (Gaskonzessionsvertrag) wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

 

Der derzeit zwischen der Stadt Völklingen und der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH bestehende Konzessionsvertrag zur Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur Versorgung des Gemeindegebietes mit Strom und Gas läuft am 31.12.2021 aus.

 

Gemäß § 46 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) war die Stadt verpflichtet, spätestens zwei Jahre vor Ablauf des Konzessionsvertrages, d.h. bis zum 31.12.2019, das Vertragsende im Bundesanzeiger öffentlich bekannt zu machen und gleichzeitig ein Interessenbekundungsverfahren für einen neuen Konzessionsvertrag einzuleiten.

 

Die entsprechenden Bekanntmachungen (jeweils getrennt für Strom und Gas) erfolgten am 24.10.2019 im Bundesanzeiger.

 

Bis zum Ablauf der Interessenbekundungsfrist am 31.01.2020 ging sowohl für Strom als auch für Gas jeweils nur eine Interessenbekundung ein. Dabei handelte es sich in beiden Fällen um den bisherigen Netzbetreiber, also die Stadtwerke Völklingen Netz GmbH. An der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH sind die Stadtwerke Völklingen Beteiligungsgesellschaft mit 64,8%, die Creos Deutschland GmbH mit 17,6% sowie die VSE AG ebenfalls mit 17,6% beteiligt.

 

Da es sich bei dem Konzessionsvergabeverfahren einerseits um eine sehr komplexe Rechtsmaterie handelt und andererseits auch die Zukunft der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH und damit auch des Konzerns Stadtwerke insgesamt vom Ausgang des Konzessionsvergabeverfahrens abhängt, hatte sich die Verwaltung bereits frühzeitig dazu entschlossen, sich sowohl bei der Durchführung des Vergabeverfahrens als auch bei der anschließenden Vertragsgestaltung externen Sachverstands zu bedienen. Auf Vorschlag der Verwaltung beschloss der Hauptausschuss daher in seiner Sitzung am 07.08.2018, die Kanzlei BBH (Becker, Büttner,Held) aus München hiermit zu betrauen.

 

Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens  wurde von BBH in Abstimmung mit der Stadt der Entwurf eines Stromkonzessionsvertrages erarbeitet. Leider zogen sich die Arbeiten hieran auch coronabedingt über einen längeren Zeitraum hin, so dass der städtische Vertragsentwurf erst Anfang März dieses Jahres der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH übersandt werden konnte. Die Prüfung des Vertragsentwurfes durch die Stadtwerke Völklingen Netz GmbH dauerte bis Ende August. Danach erfolgte die finale Abstimmung sowohl des Strom- als auch des Gaskonzessionsvertrages zwischen Stadt und Stadtwerke Völklingen Netz GmbH.

 

Beide Konzessionsverträge haben eine Laufzeit von 20 Jahren. Hierbei handelt es sich um die gesetzlich maximal zulässige Laufzeit. Konzessionsgebiet ist das derzeitige Stadtgebiet. Dem Netzbetreiber wird das Recht eingeräumt, die öffentlichen Verkehrswege im Konzessionsgebiet zur Errichtung und zum Betrieb von Elektrizitäts- bzw. Gasversorgungsanlagen des örtlichen Elektrizitäts- bzw. Gasversorgungsnetzes sowie zur Errichtung und zum Betrieb von Durchgangsleitungen zu benutzen. Für die Einräumung dieses Rechtes erhält die Stadt eine Konzessionsabgabe in Höhe der jeweiligen Höchstsätze nach der Konzessionsabgabenverordnung (derzeit rd. 1,7 Mio. €). Zusätzlich erhält die Stadt für ihre Gebäude einen Kommunalrabatt in Höhe von 10% des Rechnungsbetrages für den Netzzugang.

 

Weitere Erläuterungen können in der Sitzung gegeben werden.

 

 

 
 

 

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