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Beschlussvorlage - 2021/1137

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

Der vorgelegten Genehmigungsplanung, der Architekten Blass & Weber aus Saar-brücken, mit Gesamtkosten in Höhe von 3.500.000 € brutto wird zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

Am 27. September 2018 hat der Stadtrat beschlossen das Anwesen Kleine Bergstraße 1, in Wehrden, zur Errichtung einer Freiwilligen Ganztagesschule, zu erwerben. Die Projektkosten wurden mit 2.500.000 € im KInvFG II mit einer Förderquote von 90 % und einem städtischen Eigenanteil von 250.000 € beschlossen. Zwischenzeitlich wurde das Gebäude für 275.000 € erworben und der Besitzübergang vollzogen.

 

Im Bauausschuss am 18. Juni 2019 wurde die Vorplanung, Leistungsphase 2, des Architekturbüros Blass & Weber entworfen, auf der Grundlage des Raumprogrammes der Grundschule Wehrden/Geislautern, erstellt in Zusammenarbeit mit der Leitung der Freiwilligen Ganztagesschule, der Schulleitung und der Verwaltung, vorgestellt. Die Genehmigungsfähigkeit dieses Vorentwurfes basierte jedoch auf der Zustimmung des rechten Nachbars.

 

Der Nachbar hatte bezüglich des Bauordnungsrechts Vorschläge unterbreitet, die durch das Architekturbüro in der Leistungsphase 3, der Entwurfsplanung und in der Leistungsphase 4, der Genehmigungsplanung eingearbeitet wurden. Nun fügen sich die zu planenden Gebäude der Freiwilligen Ganztagesschule nach Art und Maß (§ 34 Baugesetzbuch) in die Eigenart der näheren Umgebung ein. 

Der Entwurf verzichtet bewusst, wegen drohender Überhitzung der Räume, auf die üblichen Fensterbänder oder großflächige Verglasungen. Die vorgesehene Lochfassade nimmt den Maßstab der vorhandenen Bausubstanz auf. Zur

 Schaffhauser Straße hin werden die Fenster mit einer schallabsorbierenden Verglasung, basierend auf unterschiedlich dicken Scheiben, ausgeführt. Alle Räume werden mit dezentralen Lüftungsanlagen ausgestattet. Insgesamt verfügt der Entwurf über 832,86 qm Nettogrundfläche.

 

Im Partizipationsverfahren haben sich die Schülerinnen und Schüler eine Rutsche und ein Trampolin gewünscht. Diese werden auf dem Schulhof integriert. 

 

Jedoch kann das vorhandene Raumprogramm nicht alleine auf dem Grundstück des Anwesen Kleine Bergstraße 1 untergebracht werden. Mit dem Zuwendungsgeber wurde eine Lösung abgestimmt, die zwei Fördermaßnahmen mit zwei in sich abgeschlossenen Teilen beinhaltet.

 

Auf dem Grundstück des Anwesen Kleine Bergstraße 1 sollen die Gruppenräume, die Verwaltung der Freiwilligen Ganztagesgrundschule, die zentrale WC-Anlage sowie Technikräume untergebracht werden. Die drei Etagen, die als abgeschlossene Einheit durch die Freiwillige Ganztagesgrundschule genutzt werden, sollen durch eine Aufzugsanlage barrierefrei verbunden werden. Die Kosten für die Sanierung und Erweiterung des Gebäudes belaufen sich auf ca. 2.500.000 €. Diese Maßnahme wird durch das Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG II) mit einer Förderquote von 90 % durch das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport gefördert. Die Förderanträge wurden bereits gestellt. Die Verwendung der Zuwendung ist dem Zuwendungsgeber spätestens mit Ablauf des 30. Juni 2023 nachzuweisen.

 

Die Küche mit dem Speisesaal soll in einem Mensagebäude auf dem Schulhof errichtet werden. Hier haben die Schüler während ihrer Nahrungsaufnahme die nötige Ruhe und ein schönes Ambiente. Über den zweigeschossigen Gebäudeteil erfolgt die zentrale Erschließung. Hier können die Schülerinnen und Schüler ihre persönlichen Gegenstände einlagern. Über eine Treppe gelangen die Schüler direkt zur zentralen WC-Anlage und zum Erdgeschoss des Seminargebäudes mit den Gruppenräumen. Ein barrierefreier Zugang erfolgt auch direkt vom Schulhof in das Obergeschoss des Seminargebäudes. Die Kosten für den Neubau des Mensagebäudes werden auf ca. 1.000.000 € geschätzt. Diese Maßnahme wird durch das Investitionsprogramm Bildung und Betreuung mit 400.000 € durch das Ministerium für Bildung und Kultur gefördert

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

Die Projektkosten für das Seminargebäude wurden mit 2.500.000 € im KInvFG II mit einer Förderquote von 90 % und einem städtischen Eigenanteil von 250.000 € beschlossen, welche bereits im Haushalt 2018 eingestellt wurden.

 

Die Projektkosten für das Mensagebäude wurden mit 1.000.000 € im Förderprogramm Bildung und Betreuung II mit einer Förderquote von 40 % und einem städtischen Eigenanteil von 600.000 € beschlossen. Diese sind im Nachtrag des Haushaltes 2021 dargestellt.

 

Zur Vorfinanzierung der 400.000 € - Zuwendung des Ministeriums für Bildung und Kultur kann der Betrag bis zum Eintreffen des Bescheides durch eine vorübergehende Rückstellung in gleicher Höhe bei der Maßnahme City-Tiefgarage zwischenfinanziert werden. 

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Anlagen

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