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Beschlussvorlage - 2021/1131

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

Es wird nachfolgende 2. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

 

siehe Anlage!

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Da der Stellenplan ein Bestandteil des Haushaltsplanes ist, macht eine Änderung des Stellenplanes auch eine Änderung der Haushaltssatzung erforderlich.

 

Weitere Änderungen sind nicht vorgesehen. Finanziell wirkt sich die Stellenplanänderung zum ganz überwiegenden Teil erst ab 2022 aus. Für eventuell doch noch in in diesem  Jahr eintretende Mehrbelastungen reichen die bisher für die Personalaufwendungen veranschlagten Haushaltsmittel aus.

 

Die Nachtragshaushaltssatzung ist als Anlage beigefügt.

 

 

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Anlagen

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