Beschlussvorlage - 2021/1044-002

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Beschlussentwurf B)

Der Stadtrat beschließt ………………………..ab dem 12.10.2021 die Geschäftsordnung wieder vollumfänglich in Kraft zu setzen.

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Sachverhalt

Die Regelungen des Vergabeerlasses sind den Erschwernissen durch die Coronakrise geschuldet, da es nötig war, innerhalb der Krise kurzfristige erforderliche Beschaffungen durchzuführen und die Geschäftsfähigkeit der Verwaltungen zu stützen.

Da die Corona Maßnahmen auch über das Jahr 2020 hinaus aufrecht erhalten werden mussten, wurde der Vergabeerlass durch die Landesregierung bisher zweimal, aktuell bis zum 31.12.2021 verlängert. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, hat die Verwaltung beantragt, parallel zum Vergabeerlass die Geschäftsordnung hinsichtlich der Wertgrenzen von Auftragsvergaben weiterhin auszusetzen. 

In der Sitzung des Hauptausschusses vom 05.10.2021 ist dieser dem Antrag der Verwaltung nicht gefolgt und hat beschlossen dem Stadtrat zu empfehlen, dem beantragten Beschluss nicht zu folgen und die Aussetzung der Geschäftsordnung bis 31.12.2021 nicht zu verlängern. Somit würde ab Beschlussfassung am 12.10.2021 die Geschäftsordnung wieder vollumfänglich in Kraft gesetzt. 

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