Beschlussvorlage - 2021/1038

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Zur Teilnahme der Stadt Völklingen am Förderprogramm „Aktion Wasserzeichen“ des Saarlandes wird das in der Anlage beigefügte Förderprogramm beschlossen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Landesregierung dem Förderantrag zustimmt.

 

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Sachverhalt

 

Die Landesregierung hat das Förderprogramm „Aktion Wasserzeichen“ neu aufgelegt. Durch finanzielle Anreize sollen Bürger zu freiwilligen Maßnahmen zur Entsiegelung, Versickerung und Regenrückhaltung motiviert werden. Mindestens 50 % der jährlichen Fördersumme sollen bei entsprechender Nachfrage an die Bürger ausgezahlt werden. Somit können die Kommunen max. 50 % der Fördersumme für eigene Maßnahmen in Anspruch nehmen.

Voraussetzung hierfür ist ein kommunales Förderprogramm, ein Entwurf für das Förderprogramm der Stadt Völklingen ist als Anlage beigefügt.

 

Das Land sieht momentan eine Laufzeit von mindestens 3 Jahren für das Förderprogramm vor. Die Fördersumme für die Stadt Völklingen beträgt knapp 118.000 € pro Jahr.

 

Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gibt folgende Eckpunkte zur Förderung vor:

 

·        Antrag der Kommune beim Ministerium

·        Förderfähige Maßnahmen sind Entsiegelung, Versickerung und Retention

·        Antragsteller:Bürger/in und die Stadt Völklingen

·        Laufzeit Förderprogramm mindestens 3 Jahre

·        Maximale Jahreszuwendung an die Stadt Völklingen: pro Einwohner 3,00 Euro

·        Förderbetrag max. 20,00 €/m² pro abgekoppelter Fläche je Antragsteller

·        Mindestens 50 % der jährlichen Fördersumme sind für Anträge der Bürger vorbehalten

·        jährlicher Verwendungsnachweis

 

Nach positivem Beschluss des Stadtrates kann der entsprechende Antrag auf Förderung des kommunalen Förderprogramms nach § 44 LHO beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gestellt werden.

Das Förderprogramm berücksichtigt diese Vorgaben und orientiert sich ansonsten an der Musterrichtlinie des Ministeriums (als Anlage beigefügt). Da zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch keine Zusage des Zuschussgebers vorliegt, stehen der Beschluss und der Entwurf des Programmes unter Vorbehalt.


Gleichzeitig tritt das Förderprogramm vom 13.09.2001 außer Kraft.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

Max. Förderung i. H. v. knapp 59.000 €/Jahr bei Umsetzung städtischer Maßnahmen

 

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Anlagen

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