Beschlussvorlage - 2021/1024

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Der außerplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 180.000 Euro brutto (inkl. 19% USt) zur Errichtung von Ladesäulen wird zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch einen Zuschuss in Höhe von ca. 128.000 Euro. Der Eigenanteil in Höhe von ca. 52.000 Euro wird durch Mehreinnahmen bei Grundstückserlösen gedeckt.

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Sachverhalt

 

 

Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie zur Reduzierung lokaler Schadstoff- und Lärmemissionen. Daneben hat die Stärkung der Elektromobilität auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen und stärkt den Transformationsprozess der Automobilindustrie. (Aus der Präambel der Richtlinie über den Einsatz von Bundesmitteln im Rahmen des BMVI-Programms „Ladeinfrastruktur vor Ort“)

 

Völklingen sieht die E-Mobilität als wichtiges Zukunftsthema, das es gilt, heute anzupacken. Im Verbund der Stadt mit ihren Unternehmen wird dieses Thema in besonderem Maße von den Stadtwerken aufgegriffen. Die Stadtwerke Völklingen bieten den BürgerInnen und Unternehmen bereits jetzt eine Fülle von Dienstleistungen im Bereich der E-Mobilität. So betreiben die Stadtwerke z.B. in jedem Stadtteil von Völklingen öffentliche Ladestationen für PKW.

Die Nutzung der Ladesäulen steigt kontinuierlich, so dass aktuell Bedarf gesehen wird, weitere 15 Doppellader à 22 kW (20 Ladepunkte) zu errichten. Nach dem vorhandenen Bedarf sollen diese an folgenden Standorten errichtet werden (Stand 28.07.2021):

 

Stadtteil

Straße

Ortsbezeichnung

Ladestation

Ludweiler

Völklinger Straße

Friedrich-Ebert-Platz

1 Doppellader ( 2 x 22 kW)

Ludweiler

Hunsrückstraße

Graf-Ludwig-Gemeinschaftsschule

1 Doppellader ( 2 x 22 kW)

Innenstadt

Bismarckstraße

City-Tiefgarage

  2 Doppellader ( 2 x 22 kW)

Innenstadt

Am Hauptbahnhof

Hauptbahnhof

1 Doppellader ( 2 x 22 kW)

Innenstadt

Marktstraße

Markt

1 Doppellader ( 2 x 22 kW)

Innenstadt

Stadionstraße

Verwaltung Stadtwerke

1 Schnelllader ( 2 x 50 kW)

Heidstock

Pestalozziplatz

Mehrzweckhalle

1 Doppellader ( 2 x 22 kW)

Lauterbach

Köhlerstraße

Glashüttenplatz

1 Doppellader ( 2 x 22 kW)

Geislautern

Am Hammergraben oder Am Dietrichsberg

1 Doppellader ( 2 x 22 kW)

Diese Standorte sind der Stand der derzeitigen Planung. Änderungen sind nicht ausgeschlossen. Zu den verbleibenden fünf Ladesäulen gibt es derzeit noch keine Festlegungen.

Das Investitionsvolumen für diese Maßnahme beläuft sich auf 180.000 Euro brutto. Um einen wirtschaftlichen Betrieb darstellen zu können, ist dabei die Nutzung eines Förderprogrammes erforderlich. Da die Stadtwerke selbst dieses Förderprogramm nicht nutzen können, ist beabsichtigt, dieses Projekt durch die Stadt umzusetzen.

Haushaltsrechtlich ist hierfür ein Beschluss des Stadtrats zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln erforderlich. Der verbleibende Eigenanteil nach Förderung wird ca. 52.000 Euro betragen. Die Projektumsetzung und der spätere Betrieb sollen -nach erfolgter Ausschreibung- durch einen Dritten, z. B. die Stadtwerke, erfolgen. Nach Ablauf der Mindestbetriebsdauer von 6 Jahren sollen die Ladesäulen an den Betreiber veräußert werden.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

  Für das Projekt sind Mittel in Höhe von 180.000 Euro brutto erforderlich. Diese Mittel sind außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Die Deckung erfolgt durch einen Zuschuss von ca. 128.000 Euro. Der verbeibende Eigenanteil in Höhe von ca. 52.000 Euro wird durch Mehreinnahmen bei Grundstückserlösen gedeckt. Durch die Fördermittel und die zu vereinbarende Pacht für die Nutzungsrechte an den Ladesäulen wird das Projekt nach Abschluss für den städtischen Haushalt mindestens kostendeckend sein.

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