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Beschlussvorlage - 2021/0980

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

  Dem Entwurf der Nutzungsordnung für die Pop Up Wohnmobilstellplätze wird zugestimmt.

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Sachverhalt

 

Der Tourismus unter pandemischen Bedingungen unterliegt einer Schwerpunktwende in Richtung des selbstbestimmten Reisens. Camping- und Wohnmobiltourismus erfahren eine extrem erhöhte Nachfrage und es war und ist vermutlich auch künftig damit zu rechnen, dass dieser Trend zwar zurückgeht, aber nicht wieder so schnell sein Ursprungsniveau erreicht.

In der Stadt Völklingen gibt es einen ausgewiesenen Wohnmobilstellplatz ( inklusive Infrastruktur) auf dem Parkplatz des Weltkulturerbes Völklinger Hütte. Um diesen zu entlasten und dem neuen Reisetrend Rechnung zu tragen, wurde beschlossen, durch die Verwaltung innerstädtisch prüfen zu lassen, wo sich so genannte Pop Up Wohnmobilstellplätze einrichten lassen können. Diese sind für ein Jahr auszuweisen, sollen sich auf städtischen (Park)Plätzen befinden und keine infrastrukturellen Einrichtungen erfahren. Vielmehr sollen sie die Möglichkeit bieten, 2 Übernachtungen vor Ort zu nutzen, um die Stadt Völklingen kennenzulernen. Für die Auswahl der Standorte wurden folgende Faktoren zur Betrachtung herangezogen:

 

-          Nähe zu touristischen und naturnahen Zielen oder Infrastrukturen

-          Gastronomie und/oder Lebensmitteleinzelhandel in umliegender Nähe

-          ruhige Lage (insbesondere während der Nachtruhe)

-          soziale Kontrolle (gegen Vandalismus am Wohnmobil)

-          teilweise Verschattung in den Sommermonaten

-          keine Beeinträchtigung durch zu niedrig hängendes Astwerk, welches 

           Schäden am Wohnmobildach verursachen könnte

-          Durchfahrtshöhe (liegt im Durchschnitt zwischen 2,00 m und 3,50 m)

-          Länge der Parkbuchten (Durchschnittswerte bei Fahrzeugen bewegen sich 

           zwischen 5,00 m und 7,50 m)

-          Zufahrt (Wegbreite) und Erreichbarkeit

-          entsprechend befestigter Untergrund

-          im Idealfall: ebene Fläche

 

Stand jetzt wurden dabei der Parkplatz am Freibad (rechtsseitig, fernab vom Eingang) und der Glashüttenplatz als künftige Standorte gewählt. Auf dem jeweiligen Gelände sollen dabei zwei bis maximal 3 Stellflächen ausgewiesen werden. Diese sind aber nicht auf dem Untergrund zu markieren, sondern sollen auf einer Hinweistafel gemeinsam mit einer Benutzerordnung gut sichtbar dargestellt werden. Diese Nutzungsordnung wurde in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst 51 erstellt und soll zur Nutzung im Jahr 2022 beschlossen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

gering, beläuft sich lediglich auf 2 Hinweisschilder sowie Werbekosten

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Anlagen

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