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Informationsvorlage - 2021/0929-001

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Pandemiebedingt ist der Trend des Wohnmobiltourismus stark angestiegen und wird auch in diesem Jahr noch vorherrschen. Dem soll Rechnung getragen werden durch die Ausweisung von temporären neuen Standorten für Wohnmobilcamper.

Dabei ist eine Pop Up Lösung geplant. Das bedeutet, dies soll zunächst nur für dieses Jahr und ohne bauliche Veränderungen (keine Infrastrukturinstallation) geschehen. Die Kennzeichnung der Flächen und eine Nutzungsordnung sollen allerdings vor Ort auf einer aufzustellenden Hinweistafel kenntlich gemacht werden. Auf den jeweiligen Flächen sollen nur zwei bix maximal drei Stellplätze entstehen und nur eine Aufenthaltsdauer (voraussichtlich 48 Stunden) ausdrücklich genehmigt werden.

Die folgenden Punkte sind bei der Betrachtung eines möglichen Standortes zu beachten, jedoch nicht alle immer gleichzeitig erfüllbar:

-          Nähe zu touristischen und naturnahen Zielen oder Infrastrukturen

-          Gastronomie und/oder Lebensmitteleinzelhandel in umliegender Nähe

-          ruhige Lage (insbesondere während der Nachtruhe)

-          soziale Kontrolle (gegen Vandalismus am Wohnmobil)

-          teilweise Verschattung in den Sommermonaten

-          keine Beeinträchtigung durch zu niedrig hängendes Astwerk,

         welches Schäden am Wohnmobildach verursachen könnte

-          Durchfahrtshöhe (liegt im Durchschnitt zwischen 2,00 m und 3,50 m)

-          Länge der Parkbuchten (Durchschnittswerte bei Fahrzeugen bewegen

           sich zwischen 5,00 m und 7,50 m)

-          Zufahrt (Wegbreite) und Erreichbarkeit

-          entsprechend befestigter Untergrund

-          im Idealfall: ebene Fläche

 

      Laut Aussage der UBA ist eine kurzfristige Umsetzung auf einem ausgewiesenen Parkplatz problemlos möglich. Flächen in städtischem Eigentum bieten die Möglichkeit einer Beschleunigung des Projektes. Sollten andere Gelände in Betracht gezogen werden, so ist eine Ausweisung bis 36 qm Fläche verfahrensfrei, darüber hinaus muss eine Beantragung bei der UBA erfolgen und die Campingordnung eingehalten werden.

 

     Im Ortsteil Lauterbach wurden durch die konsultierten Fachdienste zwei Flächen betrachtet: der Glashüttenplatz und der Parkplatz am Warndtweiher. Der Glashüttenplatz bietet gegenüber dem Warndtweiherparkplatz den Vorteil, dass es sich um eine Fläche in städtischem Eigentum handelt, die zentral gelegen ist.

 

     Es wäre wünschenswert, wenn der Ortsrat das Thema bespricht und eine Präferenz formuliert.

 

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