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Stellungnahme - 2021/0933

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Auf die beigefügte Eingabe der CDU-Fraktion wird verwiesen. 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Das Quartier der Nördlichen Innenstadt wurde 2015 als sogenannte städtebauliche Gesamtmaßnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Das Programm wurde am 1.1.2020 übergeleitet in das neu benannte Programm „Sozialer Zusammenhalt“. Die Grundlage für alle Maßnahmen im Quartier, ob investiv oder nicht-investiv, bildet das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) „Nördliche Innenstadt“. Mit dem Stadtteilreff in der Kreppstraße 5 gibt es eine Anlaufstelle mitten im Quartier. Frau Michaela Kawohl ist als Stadtteilmanagerin die Ansprechpartnerin für alle Bürger*innen im Quartier und fungiert als Bindeglied zwischen Bevölkerung und Verwaltung. Das 2016 neu konstituierte „Stadtteilforum“ bildet die Bürgervertretung, die bei allen Maßnahmen und Projekten beteiligt wird und u.a. eigenständig über die Finanzierung von Kleinprojekten im Rahmen eines „Verfügungsfonds“ entscheiden kann. In der ca. viermal im Jahr erscheinenden „Quartierszeitung“ wird über aktuelle Themen, Projekte und Geschehnisse der Nördlichen Innenstadt sowie über besondere dort wohnende oder arbeitende Menschen berichtet. Neben den vielfältigen durch das Städtebauförderprogramm ermöglichten Aktivitäten und Veranstaltungen bilden die Baumaßnahmen natürlich einen Schwerpunkt innerhalb der Leitidee „Besser wohnen und leben im Quartier“.

Die Neugestaltung der Hochstraße mit Teilabschnitten der Poststraße konnte als 2. größere Baumaßnahme im Quartier im November 2020 offiziell abgeschlossen und übergeben werden. Die Baukosten beliefen sich auf rd. 595.000 € bei rd. 59.000 € Planungs- und sonstigen Nebenkosten. Da das Fördergebiet der Nördlichen Innenstadt nicht in einem förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet liegt (mit Ausnahme des Umfelds der Versöhnungskirche und des Grundstücks der Mühlgewannschule) und daher keine Ausgleichsbeträge erhoben werden, ist bei der Neugestaltung der Hochstraße, die den gesamten Straßenraum einschließlich der Gehwege umfasste, die "Satzung der Mittelstadt Völklingen über die Erhebung von Ausbaueiträgen" anzuwenden. Danach erhebt die Stadt nach Maßgabe der Satzung Beiträge u.a. "zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung von Gehwegen". Dies bedeutet für die neu ausgebauten Anliegerstraßen, dass in einer anrechenbaren Breite von max. 2,00 m die Kosten für den Ausbau der Gehwege zu 60 % von den beitragspflichtigen Anliegern zu tragen sind. Die Umlegung der in Bezug auf die Satzung relevanten Gesamtkosten auf die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke erfolgt nach einem komplexen Verfahren. Ergebnisse dazu, und damit Angaben über die Höhe der auf die einzelnen Grundstücke bezogenen Ausbaubeiträge liegen z. Z. noch nicht vor. Die nach Abzug der nach der Ausbaubeitragssatzung umzulegenden Kosten noch verbleibenden Gesamtkosten werden dann im Rahmen der Städtebauförderung zu zwei Drittel von Bund und Land übernommen.

Die räumlich direkt anschließende Maßnahme „Neugestaltung der Karlstraße“ mit dem entsprechenden Abschnitt der Poststraße zur Hochstraße hin war bereits bis zum Vorentwurf Bestandteil der städtebaulichen Vorplanung für den Gesamtbereich unter Einbindung der Bürgerschaft. Die parallel zur Umsetzung der Hochstraße betriebene Entwurfsplanung wurde auch mehrmals in den Sitzungen des Stadtteilforums thematisiert. Der letzte Stand wurde dem Ortsrat Völklingen am 30.09.2020 zur Zustimmung vorgelegt. Nach einigen Verzögerungen aus unterschiedlichen Gründen in der Förderantragsstellung konnte der Antrag im November 2020 eingereicht werden. Aufgrund von Nachforderungen der eingeschalteten „baufachlichen Prüfstellen“ war eine Aktualisierung des Antrags Anfang dieses Jahres erforderlich. Die formale Bescheidung wird in den nächsten Wochen erwartet. Von einem positiven Bescheid ausgehend wird derzeit bereits die Ausführungsplanung bearbeitet und die Ausschreibung der Baumaßnahme vorbereitet, so dass Anfang Herbst dieses Jahres auch Baubeginn sein könnte. Die Bauzeit wird mit 8 Monaten veranschlagt. Die Baukosten nach der letztmalig im April 2021 aktualisierten Kostenberechnung belaufen sich auf rd. 850.000 € bei rd. 90.000 € Planungs- und sonstigen Nebenkosten. Bzgl. der Anwendung der Ausbaubeitragssatzung der Stadt gilt auch hier das oben zur Hochstraße gesagte, ebenso die Zwei-Drittel-Förderung der unter Berücksichtigung der Einnahmen verbleibenden Gesamtkosten.

 

Umfeld Versöhnungskirche

Erste größere Baumaßnahme im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms Soziale Stadt/Sozialer Zusammenhalt war Anfang 2017 die Herrichtung des interkulturellen Nachbarschaftsgartens im ehemaligen Pfarrgarten nördlich der Versöhnungskirche. Der Garten wird seither, noch unter Mitbetreuung durch das Diakonische Werk im Sinne der Projektziele erfolgreich betrieben, auch durch die Pandemiezeit hindurch.

 

Derzeit in der Umsetzung ist die Baumaßnahme „Quartiersplatz Martin-Luther-Platz“ im Bereich vor der Versöhnungskirche zur Poststraße hin. Die Planung erfolgte auch hier unter direkter Beteiligung der Bürgerschaft und in Abstimmung mit der evangelischen Kirchengemeinde. Die Maßnahme fügt sich ein in die Rahmenplanung zur Umfeldgestaltung der Versöhnungskirche. Auf deren Grundlage wurde bereits der „Platz der Versöhnung“ auf der Seite zur Moltkestraße hin errichtet (noch über das Städtebauförderteilprogramm Stadtumbau West) sowie der Interkulturelle Nachbarschaftsgarten angelegt (s. oben). Neben dem jetzt im Bau befindlichen Quartiersplatz sind der Spielplatz an der Poststraße und der „Platzteppich“ um die Kirche herum die weiteren noch vorgesehenen Elemente des Rahmenplans.

Die als Grundlage des Förderantrags für den Quartiersplatz (einschließlich einer zentral auf das Kirchengebäude ausgerichteten Promenade als neue Zufahrt/neuer Zugang) berechneten Baukosten lagen ursprünglich bei rd. 635.000 €, die Planungs- und sonstigen Nebenkosten bei rd 130.000 €. Das Ausschreibungsergebnis (getrennte Ausschreibung für Tief- und Landschaftsbauarbeiten und Metallbauarbeiten) lag, auch bei Beauftragung des jeweils günstigsten Bieters insgesamt rd. 60.000 € über dieser Berechnung. Gleich zu Beginn der Baumaßnahmen ergab sich durch ergänzende Untergrundbeprobungen das Erfordernis eines Nachtrags hinsichtlich des Aufbruchs des Bodens und dessen Entsorgung auf entsprechende Deponien. Dabei entstanden Kosten von rd. 80.000 €. Zwischenzeitlich wurde beim Ministerium ein entsprechender Antrag auf Neufestsetzung der förderfähigen Kosten für rd. 775.000 € Baukosten und rd. 135.00 € Nebenkosten gestellt. Über bereits im sogenannten Verfügungsrahmen eingestellte „Zuteilungen“ können auch die gestiegenen Gesamtkosten hinsichtlich einer Förderung abgedeckt werden. D.h. die Gesamtkosten werden im Rahmen der Städtebauförderung zu zwei Dritteln von Bund und Land übernommen.

U.a. aufgrund von Materiallieferproblemen musste die ursprünglich für Ende Juli dieses Jahres vorgesehene Fertigstellung nach aktuellem Bauzeitenplan auf Ende August dieses Jahres verschoben werden. Unter Einrechnung möglicher weiterer Verzögerungen sollte die Maßnahme bis Mitte September abgeschlossen sein, bis auf die Hochgrünpflanzungen. Die Bäume und Hecken konnten jahreszeitlich bedingt bis jetzt nicht gepflanzt werden, was im Herbst dieses Jahres nachgeholt wird. Für Ende September/Anfang Oktober ist die „Einweihung“ des neuen Platzes unter Beteiligung der Bevölkerung angedacht.

 

Die bereits mit dem Quartiersplatz räumlich zusammenhängend bis zum Vorentwurf erfolgte Planung zur Neugestaltung des Spielplatzes an der Versöhnungskirche mit Neuordnung der Parkplätze wird aktuell wiederaufgenommen und entsprechende Planungsaufträge werden vergeben, unabhängig von der Fertigstellung des Quartiersplatzes. Dabei soll der vorliegende Vorentwurf zunächst auch noch einmal vor Eintritt in die konkretisierende Entwurfsphase mit der Quartiersbevölkerung und der Kirchengemeinde abgestimmt werden und wird dann auch dem Ortsrat zur Zustimmung vorgelegt werden. In Hochrechnung der bereits Ende 2017 geschätzten Baukosten für den Spielplatzbereich mit den Parkplätzen wird aktuell mit Baukosten von rd. 345.000 € gerechnet, bei zu erwartenden rd. 70.000 € an Planungs- und sonstigen Nebenkosten. Auch hier würden die Gesamtkosten zu zwei Drittel gefördert werden. Die Maßnahme soll im Laufe des kommenden Jahres umgesetzt werden.

Inwieweit und wann auch das letzte Element der Rahmenplanung zur Umfeldgestaltung Versöhnungskirche, der geplante „Platzteppich“ um das Kirchengebäude herum umgesetzt werden kann, kann derzeit nicht gesagt werden. Hierzu sind zunächst weitere Gespräche mit dem Fördermittelgeber und der Kirchengemeinde als Grundstückseigentümer zu führen.

 

Weitere Planungen für Baumaßnahmen

Im Rahmen des Städtebauförderungszusatzprogramms „Investitionspakt soziale Integration im Quartier“ ist der Ausbau von Räumlichkeiten und deren Erschließung in der Grundschule Bergstraße vorgesehen. Ziel ist die Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten zur Durchführung sozialer Projekte. Die noch ausstehende Zustimmung der Schulkonferenz vorausgesetzt, könnten die Umbauarbeiten bereits zu Sommerferienanfang in diesem Jahr beginnen. Die Maßnahme ist mit 1,4 Mio. € veranschlagt, wovon 90 % von Bund und Land übernommen werden.

Das ISEK Nördliche Innenstadt sieht in seinem städtebaulichen Maßnahmenplan weitere Bauprojekte zur Aufwertung des öffentlichen Raums vor. Dies betrifft die Neugestaltung des Umfelds der Grundschule Bergstraße (Straßenräume der umgebenden Berg- und Kreppstraße), die Neugestaltung der Straßenräume im „Dichterviertel (Fontane-, Lessing-, Kleist- und Schillerstraße) sowie die Neugestaltung der Blumenstraße, der Eupener und von Teilabschnitten der Püttlinger Straße. Von der Priorität her wird sicherlich das Umfeld der Grundschule als nächstes angegangen werden. Fördermittel hierfür müssen jedoch noch angemeldet werden. Mit einer Umsetzung ist nicht vor 2023 zu rechnen.

Noch in diesem Jahr soll allerdings aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ heraus ein eigenes städtisches Programm zur Förderung von Fassadensanierungen und sonstigen Modernisierungen an privaten Gebäuden im Quartier der Nördlichen Innenstadt aufgelegt werden, unter Vorbehalt der Fördergenehmigung (2/3-Förderung der von der Stadt gewährten Zuschüsse) durch das Ministerium.

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Anlagen

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