Beschlussvorlage - 2021/0919

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 

Es wird beschlossen, dass die Mittel für die europaweite Ausschreibung der Architekten- und Ingenieurleistungen sowie die Mittel für die Honorare zur Erstellung der Leistungen bis Leistungsphase 4, Haushaltsunterlage-Bau, zum Neubau einer Gebundenen Ganztagsgrundschule (GGTS) mit 4 Lernbereichen inklusive Hort sowie zum Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte an dem gemeinsamen Standort am Nordring wie folgt außerplanmäßig bereitgestellt werden:

 

1.250.000 Euro auf dem Untersachkonto 21111.96000 (Schule)

   250.000 Euro auf dem Untersachkonto 46490.96000 (KiTa)

 

Die Deckung erfolgt durch Kürzung der Haushaltsmittel beim Untersachkonto 21104.95000 - Ausbau und Erweiterung der Grundschule Haydnstraße - in gleicher Höhe.

 

 

 

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Sachverhalt

 

Nach vorheriger Beratung am 17.03.2021 im UA Grundschulen, am 23.03.2021 im Ortsrat und im Ausschuss für Kinder, Jugend und Soziales hat der Stadtrat am 25.03.2021 den Neubau einer 4- zügigen Gebundenen Ganztagesschule mit Hort in der Innenstadt beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die dafür erforderlichen Maßnahmen hinsichtlich der Finanzierung und Umsetzung zu beginnen.

In der gleichen Stadtratssitzung wurde nach Vorberatung am 23.03.2021 im Bauausschuss beschlossen, dass die Stadt Völklingen von der Cusanus Trägergesellschaft GmbH aus Trier, eine Grundstücksfläche erwirbt, um eine 4-zügige Gebundene Ganztagsschule mit Hort und eine 6-gruppige Kita jeweils mit Außenanlagen zu bauen. Der Entwurf des Grundstückkaufvertrages liegt zwischenzeitlich vor. Der Grundstückskauf ist auflösend bedingt für den Fall, dass der Bebauungsplan bezogen auf das geplante Bauvorhaben seine Rechtskraft nach § 10 BauGB absehbar nicht erreichen kann.

Da es sich bei dem Standort um eine Fläche handelt, auf die die Voraussetzungen des § 13 a Abs. 1 BauGB zutreffen, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. (Siehe Beschlussvorlage 2021/0895). Beeinträchtigungen der Schutzgüter gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB sind nicht zu erwarten.

Im beschleunigten Verfahren kann von den frühzeitigen Beteiligungsschritten gem. § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit einem Umweltbericht ist ebenfalls nicht erforderlich.

Das Ministerium für Bildung und Kultur hat das als Anlage beigefügte Raumprogramm freigegeben. Der zuständige Fachdienst 55 ist bereits mit den laufenden Projekten mehr als ausgelastet. Um diese Maßnahme zeitnah umsetzen zu können, ist eine Vergabe der Architekten- und Ingenieurleistungen erforderlich.

Aufgrund der Europäischen Gesetze sind die Architekten- und Ingenieurleistungen der Maßnahme europaweit auszuschreiben. Dieses Vergabeverfahren benötigt ca. 6 bis 8 Monate. Damit die Zentrale Vergabestelle das Verfahren einleiten kann, ist die Bereitstellung der dafür notwendigen Mittel sowie die Mittel für die Beauftragung der Planungsleistungen bis Leistungsphase 4 erforderlich.

 

 

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Anlagen

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