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Beschlussvorlage - 2021/0915

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1. Der Abwägungsvorlage wird zugestimmt

2. Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

 

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Sachverhalt

 

Der Rat der Stadt Völklingen hat in seiner Sitzung am 19.11.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes VIII/41, Der Vorderste Berg, 1. Änderung "Inklusive KiTa" beschlossen. Der Beschluss wurde am 05.12.2020 ortsüblich bekannt gemacht.

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) i.V.m. § 13 BauGB durchgeführt. Im beschleunigten Verfahren kann von den frühzeitigen Beteiligungsschritten gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden; die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit Umweltbericht ist ebenfalls nicht erforderlich.

Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 14.12.2020 bis einschließlich 15.01.2021 statt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbarkommunen erhielten mit Schreiben vom 07.12.2020 die Möglichkeit Stellung zu nehmen. Von den Stellen, die sich innerhalb der vorgegebenen Frist nicht geäußert haben, ist anzunehmen, dass keine von Ihnen wahrzunehmenden Belange duuch die vorgelegte Planung berührt werden.

Zu eingegangenen Anregungen der Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden wurde eine Stellungnahme (Abwägungssynopse) erstellt, die als Anlage beigefügt ist.

Bürger und Bürgerinnen haben sich keine zur vorliegenden Planung geäußert.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem.§ 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten öffentlichen und privaten Belange analog der als Anlage beigefügten Synopse gem. § 1 Abs. 7 BauGB abzuwägen, den Bebauungsplan gem. § 10 Abs. BauGB als Satzung zu beschließen und die Begründung zu billigen.

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

Für den Grunderwerb bzw. die Grundstücksübertragung bzgl. des erforderlichen Waldersatzes fallen Kosten von ca. 15.316 € netto (ca.18.226 € brutto) an. Die Finanzierung erfolgt über das Ökokonto.

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Anlagen

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