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Beschlussvorlage - 2021/0895

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Das Verfahren zur 8. Änderung des Bebauungsplanes I/71 „Am Leh“ im beschleunigten Verfahren wird eingeleitet.

 

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Sachverhalt

 

In der Stadt Völklingen besteht ein Bedarf an Grundschul- und Kitaplätzen. Daher soll am Standort des ehemaligen St. Michael-Krankenhauses eine Grundschule in Form einer gebundenen Ganztagsschule sowie eine Kindertagesstätte entstehen.

Das Vorhaben macht eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Am Leh“ erforderlich, der im vorliegenden Geltungsbereich "Sonstiges Sondergebiet" (SO) gem. § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Krankenhaus, Altenheim festsetzt. Da auf Basis des rechtskräftigen Bebauungsplanes die geplanten Nutzungen nicht zulässig wären, wird dieser mit vorliegendem Plan geändert.

Ziel des vorliegenden Bebauungsplanes ist es, eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kindertagesstätte sowie Grundschule festzusetzen.

Da es sich bei dem Standort um eine Fläche handelt, auf die die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB zutreffen, wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt.

Die Änderung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB erfolgen.

Bebauungspläne können im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden, wenn:

·   es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung (Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung) handelt

·         in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung oder eine Größe der Grundfläche festgesetzt wird von insgesamt weniger als 20.000 qm, wobei die Grundfläche mehrerer Bebauungspläne, die in einem engen sachlichen, räumlichen und zeitlichen Zusammenhang aufgestellt werden, mitzurechnen sind.

Da es sich bei dem Bebauungsplan um eine Nachverdichtung handelt, auf die die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 BauGB zutreffen (Innenentwicklung und zulässige Grundfläche kleiner als 20.000 qm), wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Beeinträchtigungen der Schutzgüter gem. § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB sind nicht zu erwarten.

Im beschleunigten Verfahren kann von den frühzeitigen Beteiligungsschritten gem. § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung mit einem Umweltbericht ist ebenfalls nicht erforderlich.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Das Plangebiet umfasst zu einem großen Teil das Gelände des ehemaligen St. Michaelskrankenhauses. Im westlichen Geltungsbereich sind Grünstrukturen vorhanden, die aus der ehemaligen Parkanlage des Krankenhauses resultieren. Der Großteil des Areals besteht aus einer geschotterten Fläche des abgerissenen Krankenhausgebäudes.

Nördlich wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes vom Parkhausweg begrenzt, östlich schließen sich das Leonardo-Hotel sowie die Flächen des zwischenzeitlich zurückgebauten Krankenhausgebäudes an. Südlich wird das Plangebiet von der Straße „Nordring“ begrenzt, im Westen befindet sich ein Pflegeheim (St. Josef).

Der rund 1,15 ha große Geltungsbereich umfasst einen Teil des Flurstücks 111/23 sowie das Flurstück 111/15 in der Flur 6 der Gemarkung Völklingen. Grundstückseigentümerin ist momentan noch die Cusanus Trägergesellschaft Trier mbH.

Der aktuell rechtswirksame Flächennutzungsplan des Regionalverbandes Saarbrücken stellt für das Gebiet eine Gemeinbedarfsfläche dar, so dass eine Änderung/Anpassung des Flächennutzungsplanes nicht erforderlich ist.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen

 

 

Mit der Bearbeitung des Bebauungsplanes wurde das Planungsbüro agstaUMWELT beauftragt. Die Honoerarsumme beträgt 9.401,- € (brutto).

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Anlagen

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