Beschlussvorlage - 2021/0698-005

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

  1.)

Es wird folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

 

         (Einzusetzen: Haushaltssatzung gemäß Anlage 1)

 

2.)

Zu Lasten des Haushaltes 2022 werden in den Haushalt 2021 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 3.100.000 € eingestellt:

- USK 13000.94120 - Umbau des Feuerwehrgerätehauses "Fontanestraße": 1.000.000 €

- USK 21102.95100 - Ausbau der Turnhalle für Mehrzwecknutzung Grundschule Fürstenhausen: 250.000 €

- USK 21108.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Grundschule Ludweiler: 100.000 €

- USK 46470.94500 - Neubau Evangelische Kindertagesstätte "Uttersbergstraße": 1.500.000 €

- USK 56500.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Sporthalle "Saarstraße": 250.000 €

 

3.)

Zu Lasten des Haushaltes 2023 werden in den Haushalt 2021 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 1.650.000 € eingestellt:

- USK 13000.94120 - Umbau des Feuerwehrgerätehauses "Fontanestraße": 900.000 €

- USK 21102.95100 - Ausbau der Turnhalle für Mehrzwecknutzung Grundschule Fürstenhausen: 250.000 €

- USK 46470.94500 - Neubau Evangelische Kindertagesstätte "Uttersbergstraße": 500.000 €

 

 

 

 

 

 

4.)

Das vorliegende Investitionsprogramm 2019 bis 2024 wird mit folgenden Jahresinvestitionssummen beschlossen:

2019: 14.853.500 €

2020: 11.984.500 €

2021: 15.162.000 €

2022: 14.940.000 €

2023: 11.044.000 €

2024:   9.925.500 €

 

 

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Sachverhalt

 

Der o.a Beschlussentwurf beinhaltet alle bisherigen Änderungen einschließlich der Reduzierung des Investitions- und Kreditvolumens nach Maßgabe des vom Innenministerium in Aussicht gestellten Kreditlimits (siehe hierzu auch Vorlage Nr. 2021/0698-004).

 

Was den Ergebnishaushalt und die Berechnungsblätter angeht, haben sich gegenüber der Vorlage Nr. 2021/0698-004 keine Änderungen mehr ergeben, so dass auf eine erneute Beifügung verzichtet wurde.

 

In das Investitionsprogramm wurden die in Vorlage Nr. 2021/0698-004 skizzierten Änderungen eingearbeitet. Das Investitionsprogramm (nach städt. Muster) sowie das Investitionsprogramm gemäß Muster nach Anlage 8a VV zur KommHVO sind als Anlagen 2 und 3 in aktueller Fassung beigefügt.

 

Da sich die Änderung des Investitionsprogramms auch auf den Finanzhaushalt auswirkt, sind der Gesamtfinanzhaushalt und die Teilfinanzpläne (Investitionen) nach Budgets ebenfalls in aktualisierter Fassung als Anlagen 4 und 5 beigefügt

 

Abweichend von der Verwaltungsvorlage hat die SPD-Fraktion noch einen eigenen Änderungsvorschlag zur Reduzierung des Investitionsvolumens um die geforderten 885.000 € eingereicht. Dieser Änderungsvorschlag ist als Anlage 6 beigefügt. Zum besseren Vergleich sind die von der Verwaltung vorgeschlagennen Änderungen in der Anlage 7 auch noch einmal tabellarisch dargestellt.

 

Grundsätzlich ist zu dem Änderungsvorschlag der SPD-Fraktion anzumerken, dass ein beliebiger Austausch von Maßnahmen nicht möglich ist. Da die Stadt - trotz der Reduzierung - mit einem Kreditvolumen von über 10 Mio. € den grundsätzlich genehmigungsfähigen Kreditrahmen von rd. 3,4 Mio. € immer noch um das Zweifache überschreitet, wird die Kommunalaufsichtsbehörde einen sehr kritischen Blick darauf werfen, welche Maßnahmen mit dem Kreditvolumen realisiert werden sollen.

 

So hat das Innenministerium sehr deutlich zum Ausdruck gebracht, dass über bestimmte Sondertatbestände hinaus für weitere Maßnahmen nur dann Kredite genehmigt werden können, wenn diese Maßnahmen für die stetige Erfüllung der städtischen Aufgaben unverzichtbar sind oder für die Stadtentwicklung von herausragendem Interesse sind. Nicht jede Maßnahme, die wünschenswert ist, erfüllt diese Voraussetzungen.

 

 

 

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