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Beschlussvorlage - 2021/0817-001

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

 Die VVB GmbH wird gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 ÖDA durch die Stadt Völklingen beauftragt die Liniennetzerweiterung zu den Linien 110, 186 und 187 entsprechend dem in der Anlage dargstellten Fahrplan ab dem 01.07.2021 auszuführen.

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Sachverhalt

 

Das Gewerbegebiet in der Kurt-Nagel-Straße in Völklingen Wehrden ist bisher nicht durch den ÖPNV erschlossen.

Daher hat die Fa. Amazon für die Beschäftigten einen Berufsverkehr eingerichtet. Das ausführende Unternehmen ist die AGT-Busvermietung & Logistik GmbH aus Hamburg. Die AGT-Busvermietung & Logistik GmbH hat am 15.02.2021 einen Antrag auf Ersterteilung der Genehmigung eines Berufsverkehrs nach §43 PBefG bei der PBefG-Genehmigungsbehörde gestellt.

 

Grundsätzlich ist die VVB GmbH jedoch bereit den vorhandenen Linienverkehr zur Erschließung des Gewerbegebiets und den Bedarf der Fa. Amazon anzupassen, sodass der bisher gesonderte Berufsverkehr in das ÖPNV-Angebot integriert werden kann.

 

Diesbezüglich wurden im Februar erste Gespräche mit der Fa. Amazon geführt und anschließend durch die VVB ein Konzept zur Linienerweiterung der Linien 110, 186 und 187 ausgearbeitet. Dieses Konzept wurde in der Aufsichtsratssitzung der VVB GmbH am 24.03.2021 vorgestellt. Die Fahrplanänderungen (jeweils gelb eingefärbt) sowie der geänderte Linienverlauf können dem Anhang entnommen werden. Es ergeben sich ca. zusätzliche 21.000 Fahrplankilometer (inkl. Leerfahrten ca. 25.000km). Die Aufnahme des Linienbetriebs kann ab dem 01.07.2021 durch die VVB GmbH erfolgen.

 

Im Anhörungsverfahren zur Liniengenehmigung wurde die Genehmigungsbehörde durch die VVB GmbH und die Stadt Völklingen, als ÖPNV-Aufgabenträger, über die Bereitschaft zur Ausweitung des ÖPNV-Angebots und die weiteren Bedenken hinsichtlich der Erteilung einer Genehmigung nach § 43 PBefG informiert.

 

Da zurzeit noch keine ausreichende Erschließung durch den vorhandenen ÖPNV besteht und um den Mitarbeitern von Amazon weiterhin die Anreise zu ihrer Arbeitsstelle ohne eigenes Transportmittel zu ermöglichen, wurde der AGT-Busvermietung durch die Genehmigungsbehörde, nach Rücksprache mit den Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger, eine Einstweilige Erlaubnis zunächst bis zum 30.06.021 gewährt. Die Einstweilige Erlaubnis hat nur so lange Gültigkeit, bis Verkehrskonzepte zur Anbindung des Amazon-Standortes der vorhandenen Verkehrsunternehmen vorliegen.

 

Daher muss die VVB GmbH nun bis 01.07.2021 die Umsetzung der Liniennetzerweiterung sicherstellen.

 

Die Frage, ob das Risiko besteht, dass die Liniennetzerweiterung durch ein Verkehrsunternehmen in einem vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahren mit dem Argument erfolgreich angegriffen werden könnte, dass die Erweiterung eine wesentliche Vertragsänderung beinhalte und eine Neuvergabe erforderlich mache, wurde rechtlich geprüft. Die rechtliche Prüfung ergab, dass die beabsichtigen Leistungsausweitungen auf den Linien 110,186,187 vom bestehenden ÖDA abgedeckt sind, wenn der Stadtrat diese unter Bezugnahme auf § 3 Abs. 1 Nr. 2 ÖDA beschließt.

 

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Anlagen

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