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Beschlussvorlage - 2021/0698-004

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

  1.)

Es wird folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:

 

         (Einzusetzen: Haushaltssatzung gemäß Anlage 1)

 

2.)

Zu Lasten des Haushaltes 2022 werden in den Haushalt 2021 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 3.100.000 € eingestellt:

- USK 13000.94120 - Umbau des Feuerwehrgerätehauses "Fontanestraße": 1.000.000 €

- USK 21102.95100 - Ausbau der Turnhalle für Mehrzwecknutzung Grundschule Fürstenhausen: 250.000 €

- USK 21108.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Grundschule Ludweiler: 100.000 €

- USK 46470.94500 - Neubau Evangelische Kindertagesstätte "Uttersbergstraße": 1.500.000 €

- USK 56500.94100 - Umfassende Sanierungsarbeiten Sporthalle "Saarstraße": 250.000 €

 

3.)

Zu Lasten des Haushaltes 2023 werden in den Haushalt 2021 folgende Verpflichtungsermächtigungen im Gesamtbetrag von 1.650.000 € eingestellt:

- USK 13000.94120 - Umbau des Feuerwehrgerätehauses "Fontanestraße": 900.000 €

- USK 21102.95100 - Ausbau der Turnhalle für Mehrzwecknutzung Grundschule Fürstenhausen: 250.000 €

- USK 46470.94500 - Neubau Evangelische Kindertagesstätte "Uttersbergstraße": 500.000 €

 

 

 

 

 

 

4.)

Das vorliegende Investitionsprogramm 2019 bis 2024 wird mit folgenden Jahresinvestitionssummen beschlossen:

2019: 14.853.500 €

2020: 11.984.500 €

2021: 16.137.000 €

2022: 14.240.000 €

2023: 11.044.000 €

2024:   9.925.500 €

 

 

 

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Sachverhalt

 

 Auf die bisherigen Erläuterungen wird verwiesen.

 

In der Sitzung des Hauptausschusses am 20.04.2021 wurde der Haushalt abschließend beraten und ein empfehlender Beschluss an den Stadtrat gefasst. Dieser Beschluss basierte auf der Vorlage Nr. 2021/0698-003 der Verwaltung sowie den Änderungsvorschlägen der SPD-Fraktion zu dieser Vorlage.

 

Auf der Grundlage dieses empfehlenden Beschlusses sind für die abschließende Beschlussfassung im Stadtrat nunmehr noch einmal in aktueller Fassung beigefügt:

 

- Haushaltssatzung für 2021

 

- Gesamtergebnishaushalt 2021

 

- Gesamtfinanzhaushalt 2021

 

- Teilergebnishaushalte nach Budgets

 

- Teilfinanzpläne (Investitionen) nach Budgets

 

- Investitionsprogramm 2019 bis 2024 herkömmliche Fassung

 

- Investitionsprogramm 2019 bis 2024 gemäß Muster nach Anlage 8a VV zur KommHVO

 

- Berechnungsblätter Normalentwicklung

 

- Berechnungsblatt Strukturelles Ergebnis

 

- Berechnungsblatt Reales Ergebnis

 

Weiterhin sind dieser Vorlage auch noch einmal die in den Haushalt eingearbeiteten Änderungsvorschläge der SPD-Fraktion zum Haushalt 2021 beigefügt.

 

 


 

Der Haushalt 2021 weist im Ergebnisplan ein jahresbezogenes Defizit in Höhe von rd. 4,7 Mio. € aus, was gegenüber 2020 eine Verbesserung um rd. 15,7 Mio. € bedeutet.

 

Das strukturelle zahlungsbezogene Ergebnis beläuft sich in 2021 auf minus 2.576.687 €.

Die Defizitobergrenze, die 2021 bei minus 2.612.000 € liegt, wird damit um 35.313 € unterschritten und das Ziel eines genehmigungsfähigen Haushaltes knapp erreicht.

 

Deutlich schlechter sieht dies jedoch für die Folgejahre aus. Bereits in 2022 wird nach derzeitigem Stand die zulässige Defizitobergrenze ohne Grundsteuererhöhung um rd. 3,4 Mio. € und in 2023 ff um jeweils mehr als 5 Mio. € überschritten.

 

Wichtig ist hier noch der Hinweis, dass bei den vorgenannten Zahlen immer nur das strukturelle Ergebnis betrachtet wird, da dieses die Grundlage für die Genehmigung des Haushaltes darstellt. Sieht man sich zusätzlich einmal das reale Ergebnis an erkennt man, dass sich das tatsächliche zahlungsbezogene Plandefizit bis zum Ende des Jahres 2023 auf rd. 43,4 Mio. € kumulieren wird.

 

Gemäß § 5 Abs. 1 Saarlandpaktgesetz sind diese bis zum 31.12.2023 aufgelaufenen Fehlbeträge ab 2024 entweder innerhalb von 3 Jahren zurückzuführen oder dem Bestand der Liquiditätskredite zuzuschlagen und dann über einen Zeitraum von 41 Jahren zu tilgen.

 

Wie bereits in der Hauptausschusssitzung am 20.04.2021 angekündigt fand bezüglich des Investitionsprograms am 26.04.2021 noch ein Abstimmungsgespräch mit Vertretern des Innenministeriums und des Landesverwaltungsamtes statt, da gemäß Haushaltsplanentwurf in 2021 eine Kreditaufnahme in Höhe von rd. 11, 4 Mio. € geplant ist.

 

Von Seiten des Innenministeriums wurde darauf verwiesen, dass gemäß Krediterlasss die Kreditgenehmigung unter dem Gesichtspunkt einer geordneten Haushaltswirtschaft erteilt oder versagt werden soll. Sie ist in der Regel zu versagen, wenn die Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht in Einklang stehen.

 

Genau hier sehen sowohl das Ministerium als auch das Landesverwaltungsamt aber das Problem. Wie oben bereits ausgeführt wird sich das tatsächliche zahlungsbezogene Defizit der Stadt gemäß der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 auf über 43 Mio. € kumulieren. Einen wesentlichen Faktor stellen hierbei die jährlichen Belastungen aus den aufgenommenen Investitionskrediten dar. So entfallen järlich allein rd. 4 Mio. € auf die Tilgung von Investitionskrediten und weitere rd. 2,6 Mio. € auf die Zinsen für diese Kredite.

 

Aus diesem Grund liegt der grundsätzlich genehmigungsfähige Kreditrahmen für Völklingen bei rd. 3,4 Mio. €, also deutlich über den oben genannten 11,4 Mio. €, wobei jedoch wie bereits in der Vergangenheit für Sondertatbestände wie Neues Rathaus, Schulen, Kitas und auch Straßenbeleuchtung (wg. Rentierlichkeit) Ausnahmen zugelassen werden.

 

Darüber hinaus hat das Innenministerium in dem Gespräch auch für weitere Maßnahmen, die entweder für die stetige Erfüllung der städtischen Aufgaben unverzichtbar sind (z.B. notwendige Ersatzbeschaffungen oder z.B. Investitionen in die IT-Infrastrutur) oder für die städtebauliche Entwicklung der Stadt von herausragender Bedeutung sind, zusätzliche Kredite in Aussicht gestellt.

 

Keine Kredite können dagegen bei der derzeitige Finanzlage für Maßnahmen erwartet werden, die aus Sicht der Stadt und ihrer Einwohner zwar wünschenswert aber nicht unverzichtbar sind.

 

Ingesamt stellt das Ministerium der Stadt auf der Grundlage des vorgelegten Investitionsprogramms ein genehmigungsfähiges Kreditvolumen in Höhe von 10.511.844 € in Aussicht.

 

Dies bedeutet, dass das ursprünglich vorgesehene Kreditvolumen um 885.000 € gekürzt werden muss.

 

Seitens der Verwaltung werden hierfür folgende Änderungen am Investitionsprogramm vorgeschlagen:

 

USK 14000.93500 - Beschaffung von Sirenen für Katastrophenschutz

Ansatz: 70.000 €

Vorschlag: streichen

 

USK 58000.94190 - Sanierung und Verlegung Dorfkreuz Lauterbach

Ansatz: 25.000 €

Vorschlag: Verschieben nach 2022

 

USK 63000.96091 - Parkplatz "Am Dietrichsberg" (ehem. Feuerwehr)

Ansatz: 90.000 €

Vorschlag: Verschieben nach 2022

 

USK 63000.96654 - Gehwegausbau "Püttlinger Straße"

Ansatz: 50.000 €

Vorschlag: Verschieben nach 2022

 

USK 63000.96572 - Verkehrsberuhigung in der Kreuzwaldstraße

Ansatz: 80.000 €

Vorschlag: Verschieben nach 2022

 

USK 63000.96574 - "Verkehrsberuhigung Kloppwaldstraße"

Ansatz: 120.000 €

Vorschlag: Verschieben nach 2022

 

USK 63000.96637 - Ausbau der Gehwege "Kloppwaldstraße"

Ansatz: 70.000 € Ausgaben und 54.000 € Einnahmen (Beiträge)

Einsparvolumen wg. Einnahmen nur: 16.000 €

Vorschlag: Verschieben nach 2022

 

USK 63000.96644 - Ausbau der Gehwege "Am Hasseleich"

Ansatz: 80.000 €

Vorschlag: Verschieben nach 2022

 

USK 63000.96646 - Ausbau der Gehwege im Ehrengrund

Ansatz: 25.000 €

Vorschlag: verschieben nach 2022

 

USK 63000.96650 - Erneuerung Treppenanlage zw. Hammer- u. Ludweilerstraße

Ansatz: 100.000 €

Vorschlag: verschieben nach 2022

 

USK 63000.96657 - Ausbau der Gehwege "Denkmalplatz" - Wehrden

Ansatz: 60.000 € Ausgaben und 36.000 € Einnahmen (Beiträge)

Einsparvolumen: 24.000 €

Vorschlag: verschieben nach 2022

 

USK 75000.93570 - Beschaffung von Urnenstelen für versch. Friedhöfe

Ansatz: 50.000 €

Vorschlag: Kürzung um 5.000 € auf 45.000 €

 

USK 88000.94000 - Ausbau Parkplatzflächen am "Alten Brühl"

Ansatz: 200.000 €

Vorschlag: streichen

 

Einsparvolumen Änderungsvorschläge: 885.000 €

 

Das genehmigungsfähige Kreditvolumen von 10.511.844 € wird um einen weiteren Betrag in Höhe von 236.637 € reduziert. Um diesen Betrag überstiegen im Haushaltsjahr 2019 die möglichen Ermächtigungsübertragungen nach 2020 die tatsächlichen Ermächtigungsübertragungen nach 2020 (siehe hierzu die beigefügte Übersicht über die Finanzierung der nach § 43 Nr. 11 KommHVO im Anhang der Vermögensrechnung anzugebenden nach § 19  KommHVO übertragenen Ermächtigungen für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit). Um den übersteigenden Betrag ist spätestens im übernächsten Jahr, also im Jahr 2021 der Investitionskredit geringer anzusetzen als dies zum Ausgleich des Saldos aus Investitionstätigkeit erforderlich wäre.

 

Der in der Haushaltssatzung festzusetzende Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen beläuft sich daher auf 10.275.207 €.

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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