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Antrag - 2021/0800-001

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

Die Verbandssatzung des Wasserzweckverbandes Warndt soll dahingehend geändert werden, dass anstelle der Verbandsvorsteherin/des Verbandsvorstehers ein Verbandsvorstand mit zwei Personen gebildet wird. Dieser soll aus der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister der Stadt Völklingen und der Bürgermeisterin/dem Bürgermeister der Gemeinde Großrosseln bestehen.

 

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Sachverhalt

 

Mit Antrag vom 15.03.2021 hat die SPD-Fraktion die Änderung der Verbandssatzung des Wasserzweckverbandes beantragt:

 

Dies soll in Anlehnung zum KGG Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit § 13 ABS 6 geschehen.

 

(6) Bei Zweckverbänden, die nicht überwiegend hoheitliche Aufgaben erfüllen, kann die Verbandssatzung an Stelle der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers einen Verbandsvorstand, der aus mehreren Personen besteht, vorsehen. Die Verbandssatzung trifft die näheren Bestimmungen über die Führung der Verwaltungsgeschäfte und die gesetzliche Vertretung.

 

Hier würden wir vorschlagen, das zum Einen der Bürgermeister von Großrosseln und zum Anderen die Oberbürgermeisterin von Völklingen den Verbandsvorstand gleichberechtigt bilden. Somit wäre das 4 Augen Prinzip gewahrt und Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden. Alleingänge eines Verbandsvorstehers/Verbandsvorsteherin wären somit ausgeschlossen. Dies entspricht auch den Vorgaben des Völklinger Kodex.
 

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