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Beschlussvorlage - 2021/0836

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Beratungsfolge

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Beschlussentwurf

1. Dem Antrag des Herrn Bernd Wilhelm auf Einleitung eines Bebauungsplanver-
    fahrens wird zugestimmt.

2. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes VIII/61 "Für das Gebiet
    Waldstraße zwischen den Eisenbahnlinien nach Großrosseln und Überherrn und
    der Rossel“, 2. Änderung wird eingeleitet (§ 2 Abs. 1 BauGB). Die Aufstellung
    erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und die Verwaltung wird
    mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

 
 

 

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Sachverhalt

 

Herr Bernd Wilhelm, Willi-Graf-Straße 1, 66346 Püttlingen, hat mit Schreiben vom 27.03.2021 als Vorhabenträger gem. § 12 BauGB den Antrag bezgl. der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung einer Anlage für soziale Zwecke (Frauenhaus) innerhalb eines Reinen Wohngebietes geschaffen werden. Die Erschließung erfolgt über die vorhandene Straße Im Rehwinkel.

Das Vorhaben macht eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes VIII/61 „Für das Gebiet Waldstraße zwischen den Eisenbahnlinien nach Großrosseln und Überherrn und der Rossel“ aus dem Jahre 1966 erforderlich.
Durch die Änderung des Bebauungsplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt (es bleibt weiterhin bei der Festsetzung Reines Wohngebiet), so dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden kann. Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 BauGB kann der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Ein Umweltbericht und eine zusammenfassende Erklärung sind ebenfalls nicht erforderlich. 

Das Plangebiet umfasst ein Grundstück im Bereich der Straße „Im Rehwinkel“ im Völklinger Stadtteil Wehrden und umfasst rund 0,1 ha. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist aus dem  beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Der Investor erklärt sich in seinem Antrag bereit, alle Kosten der Planung, der Verfahrensdurchführung und die anfallenden Baukosten zu übernehmen. Genaue vertragliche Regelungen werden in dem noch gem. § 12 Abs. 1 BauGB abzuschließenden Durchführungsvertrag festgelegt, der auch Bestandteil des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden wird.

 

Mit der Planung beauftragt wurde das Planungsbüro agstaUMWELT GmbH, Saarbrückerstraße 178, 66333 Völklingen

Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes wird mit dem Hinweis öffentlich bekannt gemacht, dass gemäß § 13 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltrelevanter Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.

 

Weiter Erläuterungen können in der Sitzung erfolgen.

 

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